Späte Forderungen der Naturschutzbehörde verzögern Baulandreife

Kirchenthumbach. Nichts war es mit einem Satzungsbeschluss zur Baugebietserweiterung am Sandbrunnen. Das Verfahren geht in eine weitere Runde. Die Hintergründe stoßen im Marktgemeinderat auf Unverständnis.

Der Satzungsbeschluss für die Baugebietsabschnitte „Am Sandbrunnen V und VI“ muss nach späten Beanstandungen der Unteren Naturschutzbehörde warten. Notwendig wird eine weitere formelle Auslegung mit Behördenanhörung. Für das 31 Parzellen umfassende Areal hat die Erschließungsplanung bereits begonnen. Foto: Robert Dotzauer
Der Satzungsbeschluss für die Baugebietsabschnitte „Am Sandbrunnen V und VI“ muss nach späten Beanstandungen der Unteren Naturschutzbehörde warten. Notwendig wird eine weitere formelle Auslegung mit Behördenanhörung. Für das 31 Parzellen umfassende Areal hat die Erschließungsplanung bereits begonnen. Foto: Robert Dotzauer
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Foto: Robert Dotzauer

Angesäuert reagierten Architekt, Bürgermeister und Marktgemeinderat auf „späte Erkenntnisse“ des Sachgebietes Naturschutz beim Landratsamt Neustadt/WN. Zeit hätten die amtlichen Naturschützer genug gehabt, sich zum Bebauungsplanentwurf zur Erweiterung des Baugebietes am Sandbrunnen in Kirchenthumbach zu äußern, hieß es in der Ratsversammlung.

Doch erst jetzt, kurz vor der Planungsreife und dem Satzungsbeschluss, beanstandet das Sachgebiet Naturschutz in einer langen Stellungnahme die geplante Ortsrandeingrünung und die Ausgleichsflächenkompensation. Erst auf der Zielgeraden des Bauleitverfahrens fordert die Naturschutzbehörde eine Überarbeitung der Planung.

Bedauerlicherweise sei bei der ersten Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durch die Untere Naturschutzbehörde keine Stellungnahme abgegeben worden, stellten Architekt Ralph Stadter und mit ihm das gesamte Gremium fest. Die Marktgemeinde sei deshalb von einem Einverständnis ausgegangen und habe sich bei der Berechnung der Ausgleichsflächen am Bedarf vorheriger rechtskräftiger Planungen orientiert.

Vergrößerung der Ausgleichsfläche

Nun fordert die Naturschutzbehörde nach einem Ortstermin eine Vergrößerung der Ausgleichsfläche, weil eine in der Gemarkung Neuzirkendorf als Intensivgrünland bewertete Wiese eher, als Extensivwiese einzustufen sei. Eine Einschätzung mit der Schlussfolgerung für den Markt, für die Baugebietserweiterung weitere Ausgleichsflächen nachzuweisen. Dieser Forderung kam der Rat im Abwägungsbeschluss nach. Die Ausgleichsflächenplanung wird um 1.700 Quadratmeter auf nunmehr 4.675 Quadratmeter erweitert.

Die Rechtsauffassung der amtlichen Naturschützer und die damit verbundene Änderung der Ausgleichsflächenpläne zwingt den Markt zu einer erneuten Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der üblichen öffentlichen Beteiligung. Mit einem Satzungsbeschluss rechnet die Verwaltung deshalb frühestens im Juni 2023.

Für nicht zustimmungsfähig hielt die Naturschutzbehörde zudem die Pläne für die Ortsrandeingrünung des künftigen Baugebiets. Auf Privatgrund geplant, zweifelt das Landratsamt an einer Umsetzung. Nur mit einer Ortsrandeingrünung auf öffentlichem Grund könne sich eine freiwachsende Grünfläche entwickeln, so die Behörde. Eine Meinung, der sich die Ratsversammlung nicht anschloss und auf künftige Kontrollen zur Pflanzpflicht der Anlieger in der festgesetzten Ausprägung berief. Zudem verwies der Rat auf die problemlose Umsetzung der Randeingrünung auf Privatgrund im Baugebiet Sandbrunnen IV.

Auch verdichtenden Wohnformen eine Chance geben

Die Sorge der Höheren Landesplanung bei der Regierung der Oberpfalz über eine zu schleppende Vermarktung der insgesamt 31 Wohnparzellen begegnete der Rat mit einem vertraglich zu sichernden Bauzwang von vier Jahren. Der Kreisheimatpfleger empfahl der Gemeinde, vorrangig Baulücken im Innenbereich des Hauptortes zu schließen.

Die Kritik an der geplanten Gebäudehöhe von bis zu zwölf Metern Firsthöhe begegnete das Gremium mit der Notwendigkeit, durch eine dreigeschossige Bebauung auch verdichtenden Wohnformen eine Chance zu geben und damit wenigstens punktuell eine flächenschonende Bebauung zu ermöglichen. Wirtschaftliche Erschwernisse bei der Nutzung der benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücke seien zu vermeiden, darauf verwies der Bayerische Bauernverband.

Wasserschutz ist eingeplant

Die Entwässerung des neuen Baugebietes ist im Trennsystem geplant. Das Niederschlagswasser ist wegen unzureichender Versickerungsmöglichkeiten gedrosselt in ein Oberflächenwasser abzuleiten, so die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden. Die Wasserschutzbehörde regt zudem mit Blick auf den Klimawandel die Errichtung großräumiger Zisternen auf den Baugrundstücken an. Eine Empfehlung, die bereits im Erläuterungstext des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt ist.

Im Planungsentwurf berücksichtigt ist ferner die künftige Befahrbarkeit der Siedlungsstraßen durch dreiachsige Müllfahrzeuge. Entsprechende Hinweise des Sachgebietes Kommunale Abfallwirtschaft beim Landratsamt nahm der Rat zur Kenntnis. Nach den Einzelabwägungen billigte das Gremium einstimmig den Weg zur nächsten Auslegung des Planentwurfs, einschließlich Behördenbeteiligung.

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