Zerwürfnis zwischen Brüdern: Unternehmerfamilie streitet vor Gericht

Die Übergabe eines Unternehmens in der Region wird begleitet von Rechtsstreitigkeiten. Zwei Brüder hatten die Firma vor fast 25 Jahren gemeinsam gegründet und zum Erfolg geführt. Jetzt gibt es Schwierigkeiten bei der Nachfolge.

Arbeitsgericht Ferdinand Hagelstein
Das Zerwürfnis innerhalb einer Unternehmerfamilie ist am Mittwoch Thema vor dem Arbeitsgericht (im Bild die Kammer mit Richter Ferdinand Hagelstein). Foto: Christine Ascherl

Die Firma ist das Lebenswerk der Brüder (61 und 59). Der Spezialist für Logistik gilt als Vorzeigeunternehmen in der Nordoberpfalz und zählt rund 550 Mitarbeiter. Anfang des Jahres zog sich der ältere Bruder (61) als Geschäftsführer zurück. Sein Sohn (33), seit 4,5 Jahren im Unternehmen, sollte aufrücken. Dieser fühlt sich vom Onkel (59) in seinem beruflichen Fortkommen blockiert. Am Mittwoch trafen sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht wieder.

Mentoring durch die beiden Onkel scheitert

Dabei hatten sich die Brüder den Generationenwechsel durchaus gut überlegt. Für den Älteren sollte der Sohn nachrücken, für den anderen die Tochter (35). Die Nachfolger sollten – “über Kreuz” – jeweils vom anderen Onkel in ihre Aufgaben eingewiesen werden. Dazu wurde ein Mentoren-Trainee-Programm aufgelegt. Dieses Mentoring scheiterte. Die Parteien geben sich dafür gegenseitig die Schuld.

Inzwischen sitzen die Parteien viel vor Richtern und bei Mediatoren. Mehrere Verfahren laufen, bis hinauf zum Oberlandesgericht Nürnberg. So kam es zu Abberufungen beider Geschäftsführer: “Eine in die eine Richtung, eine in die andere. Und über beide gibt es momentan Rechtsstreitigkeiten”, so ein Anwalt. Die beiden Familien halten zu je 50 Prozent die Anteile des Unternehmens. Auch um die Gesellschafteranteile wird gestritten.

Nebenkriegsschauplatz: ein Mercedes AMG

Vor dem Arbeitsgericht Weiden geht es am Mittwoch um Klagen des Neffen gegen die Firma. Erstens: Er will eine Abmahnung vom Tisch haben. Darin wirft ihm der Onkel den Verstoß gegen eine Anweisung vor: Der Onkel stieß sich am Mercedes AMG, den der Neffe fuhr, geleast über die Firma. Dies sei schlecht für die Außenansicht eines mittelständischen Unternehmens in der Region. Der Neffe solle sich privat um ein Auto kümmern.

“Das war kein Dienstwagen”, protestiert Matthias Beck, Anwalt des Juniors. “Er hat das von seinem eigenen Geld bezahlt.” Der Mercedes sei zwar von der Firma geleast, aber privat bezahlt worden. Der 33-Jährige wird von seinem Anwalt und seinem Vater begleitet. Das Unternehmen ist nur durch Anwälte (Hendrik Wolfer und Thomas Georgi) vertreten.

Anwalt des Neffen: “Nachfolger wird blockiert”

Die Hauptsache ist von viel größerem Gewicht: Der Neffe sieht sich in seinem beruflichen Fortkommen ausgebremst. Anders als im Anstellungsvertrag und einem Einstiegsplan vereinbart, übernimmt er noch immer keine leitende Funktion. Dabei erfülle er alle geforderten Voraussetzungen, so sein Anwalt. Vereinbart war “nach 2 bis 3 Jahren” die schrittweise Übertragung von Geschäftsführer-Ressorts.

Der Junior will nun seine Position per einstweiliger Verfügung einklagen. Konkret fordert er einen geänderten Arbeitsvertrag zu adäquaten Konditionen. Sprich: ein betriebsübliches Jahresgehalt in der “Verantwortungsphase 2” von 140.000 Euro brutto, einen Dienstwagen, Prokura und eine schrittweise Übernahme von Geschäftsführer-Ressorts.

Der Onkel habe den Sohn seines Bruders lange genug geblockt, argumentiert Anwalt Beck. “Man muss sich seine persönlichen Umstände vorstellen: Er gibt seine gute, sichere Stellung auf, weil er im Rahmen einer Nachfolgeregelung auf die Geschäftsführung vorbereitet werden soll.” Als letzte Stellung habe man dem Junior eine stellvertretende Bereichskoordination angetragen. “Er wird in seiner persönlichen Entwicklung blockiert.”

Anwalt der Geschäftsführung: “Er will Stufen überspringen”

“Er will Stufen überspringen”, protestieren die Anwälte des Unternehmens Wolfer und Georgi. Die schrittweise Übertragung von Geschäftsführer-Ressorts sei an eine erfolgreiche Einarbeitung geknüpft. Ein externer Dritter sollte dies beurteilen. Am entsprechenden “Review-Termin” habe der Neffe aber nicht teilgenommen, seine Cousine aber schon.

Richter Ferdinand Hagelstein teilt seine Entscheidung am Donnerstag mit. In einem der Verfahren ist noch eine weitere Schriftsatzfrist gewährt worden.

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2 Kommentare

S.Fisher - 08.12.2023

Wahnsinn, mit welchen Kindergartengeschichten die Gerichte belastet werden.

Carolin S. - 06.12.2023

Traurig was passiert wenn der Senior nicht loslassen will..