[Update] Zerwürfnis in Unternehmerfamilie: Arbeitsgericht entscheidet

Weiden. Das Arbeitsgericht Weiden hat zwei Entscheidungen betreffs der zerstrittenen Unternehmerfamilie aus der Nordoberpfalz getroffen.

Arbeitsgericht Ferdinand Hagelstein
Das Zerwürfnis innerhalb einer Unternehmerfamilie ist am Mittwoch Thema vor dem Arbeitsgericht (im Bild die Kammer mit Richter Ferdinand Hagelstein). Foto: Christine Ascherl

Wie Richter Ferdinand Hagelstein auf Nachfrage von OberpfalzECHO mitteilt, hatte der Neffe (33) des Geschäftsführers mit einer Klage Erfolg, mit einer einstweiligen Verfügung dagegen nicht.

Abmahnung muss entfernt werden

Zum einen entschied das Gericht, dass eine Abmahnung des Onkels aus den Personalakten entfernt werden muss. Der Onkel (59) hatte sich daran gestört, dass der Junior ein Auto fuhr, das über die Firma geleast war und privat gezahlt wurde. Der Neffe sei “nicht dienstwagenberechtigt”. Er hatte ihm dazu eine E-Mail geschrieben, sich künftig selbst um ein Auto zu kümmern. Diese Anweisung rechtfertigte für das Arbeitsgericht nicht die erteilte Abmahnung.

Mit einer einstweiligen Verfügung hatte der Neffe dagegen keinen Erfolg. Er wollte im Eilfahren eine sofortige Beschäftigung zu den Bedingungen der “Verantwortungsphase II” erwirken. Als er vor viereinhalb Jahren ins Unternehmen des Vaters kam, war in einem Einstiegsplan eine sukzessive Übergabe von Geschäftsführer-Bereichen vereinbart worden. Das ist bis heute nicht erfolgt. Der Onkel sagt, er sei noch nicht so weit.

Zerwürfnis zwischen den Firmengründern

Hintergrund: Der Vater (61) des 33-Jährigen hatte Anfang dieses Jahres die Firma verlassen. Sein Bruder aber (noch) nicht. Die Brüder hatten das Unternehmen für Logistik-Lösungen vor etwa 25 Jahren gegründet und gemeinsam zum Erfolg geführt (rund 550 Mitarbeiter). Die Nachfolge schien geklärt: Der Sohn des Älteren und die Tochter des Jüngeren sollten nachrücken.

Ein mögliches Zerwürfnis zeichnete sich in einem Interview ab, das der 61-Jährige Anfang des Jahres zu seinem Abschied gab. Darin sagte er:  “Ich hoffe, auch er (Anm. d. Red.: der jüngere Bruder) schafft es bald, loszulassen und die Verantwortung an unsere Führungskräfte sowie die nächste Generation zu übergeben.”

Der Streit scheint inzwischen eskaliert zu sein. Die Familien, die je 50 Prozent der Anteile halten, streiten “in allen Instanzen und allen Gerichtszweigen”, so Richter Hagelstein in der Verhandlung. Das Oberlandesgericht Nürnberg und das Handelsgericht Weiden sind mit dem Fall befasst.

Hauptsacheverfahren steht noch aus

Die Klage des Neffen auf Beschäftigung in der Geschäftsleitung ist damit nicht erledigt. Zwar wurde die einstweilige Verfügung versagt, aber das Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden, so Hagelstein. “Der Klägerseite wurde antragsgemäß noch eine weitere Schriftsatzfrist gewährt.” Zur Verhandlung am Mittwoch war der Kläger (33), begleitet von seinem Vater, mit Anwalt Matthias Beck gekommen. Das Unternehmen wurde durch die Anwälte Hendrik Wolfer und Thomas Georgi vertreten.

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