Wochenende der geklärten Unfallfluchten

Neustadt/WN. Die Polizeiinspektion Neustadt/WN konnte am Wochenende drei Unfallfluchten aufklären. Allein in Parkstein war bei einer Unfallflucht ein Schaden von etwa 9.000 Euro entstanden. 

Am Samstagvormittag wollte ein 28-jähriger Bauarbeiter seinen Opel in der Bergstraße in Floß abstellen. Er schätzte jedoch den Abstand zu einem bereits geparkten Skoda falsch ein und streifte beim Einparken den linken vorderen Kotflügel. Daraufhin verließ der Mann den Unfallort, ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern.  Im Laufe des Tages konnte die Unfallflucht jedoch relativ schnell geklärt werden. Mit dem Unfall konfrontiert, gab der Unfallverursacher die Tat zu. Nun erwartet den Opelfahrer ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht. Der Schaden an beiden Fahrzeugen beträgt insgesamt etwa 5.000 Euro.

Am Samstagmittag parkte eine 32-Jährige ihren Renault in Windischeschenbach am Schloßhof. Als sie zurückkam, bemerkte sie, dass ihr Auto hinten links angefahren wurde. Der Vorfall ereignet sich zwischen 11:45 Uhr und 12:45 Uhr und auch hier suchte der Unfallverursacher das Weite.  Die polizeilichen Ermittlungen führten jedoch zu einem 49-Jährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth, der mit seinem VW-Transporter offensichtlich beim Wenden mit dem Heck gegen den abgestellten Renault stieß. Der Gesamtschaden beläuft sich hier auf etwa 1.500 Euro.  Auch in diesem Fall muss sich der Unfallverursacher wegen Unfallflucht vor dem Staatsanwalt verantworten.

Erheblichen Sachschaden verursachte eine 41-Jährige aus Parkstein am späten Freitagabend gegen 22:00 Uhr im Birkenweg in Parkstein. Sie kam mit ihrem Honda nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr frontal gegen einen neben der Fahrbahn auf einer Wiese stehenden Opel. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass sich der Honda um die eigene Achse drehte und entgegengesetzt der ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen kam. Die herbeigerufene Polizei traf bei der Unfallaufnahme nur den Ehemann der Unfallverursacherin an. Die Frau hatte sich bei dem Unfall leicht verletzt und war nach Hause gegangen, ohne sich weiter um die Schadensregulierung zu kümmern. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 9.000 Euro. Auch hier wird sich die Staatsanwaltschaft weiter mit der Sache beschäftigen.

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