Zwei Unfälle und Cannabis am Steuer

Schwandorf. Im Landkreis Schwandorf kam es am Wochenende zu zwei Unfällen, wobei einmal ein Auto im Graben landete und eine Fußgängerin verletzt wurde. Außerdem entdeckten Beamte einen Mann mit Drogeneinwirkung am Steuer.

Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Am Sonntagabend gegen 22 Uhr bemerkte eine Polizeistreife einen scheinbar verunfallten PKW an der St2397 bei Roßbergeröd. Das Fahrzeug stand etwa zur Hälfte im Graben. Wie sich herausstellte, wollte der 42-jährige Fahrer des VWs abbiegen und übersah dabei den dortigen Graben. Zu einem Fremdschaden oder zu Verletzungen kam es nicht. Auch wurden keine Hinweise auf Alkohol oder Drogen bei dem Mann gefunden.

Der Mann zeigte den Einsatzkräften eine ausländische Fahrerlaubnis vor. Bei näherer Überprüfung ergab sich der Verdacht, dass er in Wahrheit nicht über die Erlaubnis zum Fahren von PKW verfügt. Er wurde entsprechend wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Sein Auto musste abgeschleppt werden.

Fußgängerin mit Außenspiegel getroffen

Auf einem Supermarktparkplatz in Maxhütte-Haidhof kam es am Samstagnachmittag zu einem Unfall zwischen einem Auto und einer Fußgängerin. Ein 26-Jähriger wollte gegen 17.15 Uhr mit seinem Suzuki abbiegen, übersah dabei jedoch eine 76-jährige Fußgängerin und touchierte sie mit seinem Außenspiegel. Die Frau wurde dadurch leicht verletzt und wurde mit dem Rettungsdienst zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen zum Unfallhergang führt die Polizeiinspektion Burglengenfeld.

Unter Cannabiseinwirkung am Steuer

Am Samstagabend gegen 20 Uhr kontrollierte eine Streife der Zentralen Einsatzdienste Amberg in der Fischbacher Straße in Teublitz einen Kleintransporter. Am Steuer saß ein 32-jähriger Mann. Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit stellte sich heraus, dass er in den vergangenen Tagen wohl mehrere Joints geraucht hatte. Ein entsprechender Test bestätigte den Verdacht, woraufhin seine weitere Fahrt untersagt wurde.

Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen und eine Sicherheitsleistung hinterlegen, da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

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