Anzeige – betrunken mit dem Radl unterwegs

Weiden. Ein Mann (30) wurde in der Nacht auf Freitag auf seinem Drahtesel einer Verkehrskontrolle unterzogen.

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Symbolbild: pixabay

Da sich relativ schnell herausstellte, dass der Radler vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert haben könnte, wurde ihm ein freiwilliger Alkoholtest angeboten. Dieser erbrachte noch vor Ort einen Wert von etwas mehr als zwei Promille Atemalkoholkonzentration. Dies ist selbst für einen Fahrradfahrer zu viel, was dazu führte, dass der junge Mann mit ins Klinikum zu einer Blutentnahme genommen wurde. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Hinweis für Radfahrer

Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen.

Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert sechs Monate. Es kann auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet werden. (Quelle: Polizei Bayern)

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