Arbeitsreiches Wochenende für die Grenzpolizei Waidhaus

Vohenstrauß/Waidhaus/Pleystein. Vom Fahren ohne Fahrerlaubnis, fehlenden Pflichtversicherungen bis versteckten Drogen: Die Grenzpolizei Waidhaus hatte am Wochenende wieder viel zu tun.

Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Am 8. März gegen 09.15 Uhr kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Schleierfahndung an der BAB A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe der Anschlussstelle Vohenstrauß-Ost, einen Mercedes mit tschechischer Zulassung. Bei der genaueren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den tschechischen Fahrer ein aktuelles Fahrverbot vorliegt. Dem Mann wurde die Weiterfahrt unterbunden und ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Kein gültiger Reisepass

Ebenso kontrollierten die Schleierfahnder gegen 13 Uhr, im Rahmen der Grenzkontrolle an der St 2154 einen Renault mit tschechischer Zulassung. Der in Algerien geborene Fahrer sowie sein algerischer Beifahrer wollten gerade in Richtung Tschechien ausreisen. Jedoch konnte der Fahrer keinen gültigen Reisepass vorweisen. Zudem wurde bei der genaueren Überprüfung festgestellt, dass für das Fahrzeug keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Des Weiteren wurde durch die Beamten ein E-Bike im Wert von 3.500 Euro im Fahrzeug aufgefunden. Hierfür konnte kein Eigentumsnachweis erbracht werden. Den Fahrer erwartet jetzt eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz und den Beifahrer nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Das E-Bike wurde zur weiteren Klärung sichergestellt.

Fehlende Versicherungen

Gegen 20.40 Uhr fiel den Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Audi mit deutscher Zulassung und einem Anhänger mit bulgarischer Zulassung, auf. Dieses befuhr die BAB A6 in Fahrtrichtung Tschechien. Bei der in Waidhaus durchgeführten Kontrolle konnte der bulgarische Fahrzeugführer keinen Eigentumsnachweis und auch keine gültige Zulassung für den Anhänger nachweisen. Ebenso wurde festgestellt, dass das bulgarische Kennzeichen seit Jahren nicht mehr ausgegeben wurde. Der Mann konnte seine Fahrt nur noch ohne den Anhänger fortsetzen. Es erwartet ihn eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz.

Gegen 22.35 Uhr kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Schleierfahndung einen Ford mit französischer Zulassung auf der BAB A6 an einem Parkplatz in Fahrtrichtung Tschechien. Auch hier konnte die Fahrerin mit tschechischer Staatsbürgerschaft keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Der Frau wurde die Weiterfahrt unterbunden und es erwartet sie nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Fahrzeuge.

Am 9. März gegen 04.30 Uhr kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Schleierfahndung auf der BAB A6 an der Anschlussstelle Vohenstrauß-Ost, in Fahrtrichtung Tschechien, einen Lkw mit französischer Zulassung. Hierbei konnte der türkische Fahrer keine gültige Versicherung für seinen Lkw nachweisen. Auf Vorhalt der Beamten sendete der Mann einen vermeintlich gültigen Versicherungsschein per E-Mail an die Beamten der GPI Waidhaus. Eine Überprüfung des Dokuments begründete jedoch den dringenden Tatverdacht, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelt. Dem Mann wurde die Weiterfahrt unterbunden. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Strafgesetzbuch.

Haschisch und Marihuana in Unterhose

Gegen 14 Uhr stellten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Nissan mit französischer Zulassung auf der BAB A6 Höhe der Anschlussstelle Vohenstrauß-Ost, in Fahrtrichtung Tschechien, fest. Bei der Kontrolle konnte bei einem französischen Mitfahrer in seiner Unterhose eine Druckverschlusstüte mit einer geringen Menge Haschisch aufgefunden werden. Ihm erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Gegen 22.15 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Schleierfahndung einen BMW mit bulgarischer Zulassung in der Pilsener Straße in Fahrtrichtung Tschechien. Hierbei konnte der bulgarische Fahrer keinen gültigen Führerschein vorweisen und gab an, diesen am Vortag verloren zu haben. Eine genauere Überprüfung ergab jedoch, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Somit wurde ihm die Weiterfahrt unterbunden. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Bei der Grenzkontrolle auf der St 2154 kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus am 10. März gegen 10.50 Uhr einen Audi mit deutscher Zulassung. Dieser war in Fahrtrichtung Deutschland unterwegs. Hierbei konnte Marihuanageruch aus dem Fahrzeug wahrgenommen werden. Bei der Durchsuchung eines deutschen Mitfahrers konnte in seiner Unterhose eine geringe Menge Marihuana, eingewickelt in einer Plastikfolie, aufgefunden werden. Das Marihuana wurde sichergestellt. Nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz konnte der Mitfahrer seine Fahrt fortsetzen.

Fehlende Versicherungen

Am 11. März gegen 1 Uhr wurde durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein weiteres Fahrzeuggespann, ein Mercedes Sprinter mit einem Anhänger mit moldauischer Zulassung, ohne gültige Versicherung festgestellt. Das Gespann fuhr die BAB A6 in Fahrtrichtung Tschechien und wurde an einem Parkplatz im Rahmen der Schleierfahndung einer Kontrolle unterzogen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den Mann mit moldauischer Staatsangehörigkeit erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Fahrzeuge.

In der Nacht zum 11. März gegen 1 Uhr kontrollierten im Rahmen der Schleierfahndung die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein Kleintransporter-Wohnanhänger-Gespann. Dieses fiel den Beamten an der BAB A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe der Anschlussstelle Vohenstrauß-Ost auf. Hierbei gab der rumänische Fahrer an, den Wohnanhänger mit französischer Zulassung von Frankreich nach Moldau zu bringen. Bei der genaueren Überprüfung fiel den Beamten auf, dass an dem Wohnanhänger ein Kennzeichen angebracht war, welches nicht mehr zugelassen war. Auch eine gültige Versicherung konnte nicht vorgezeigt werden. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz sowie Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Fahrzeuge.

* Diese Felder sind erforderlich.