Kein ruhiges Wochenende für die Grenzpolizei Waidhaus

Waidhaus. Die Grenzpolizei Waidhaus verzeichnete ein arbeitsreiches Wochenende mit mehreren Straftaten – ein Lastwagenfahrer wurde wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt, ein Mann wegen illegalem Aufenthalt und eine Frau wegen Drogenbesitzes. Weitere Delikte waren Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder Haftpflichtversicherung, wobei ein Montenegriner eine Haft durch Zahlung von 2.000 Euro abwenden konnte.

Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Ein arbeitsreiches Wochenende verzeichnete die Grenzpolizeiinspektion in Waidhaus. Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten dort die Beamten am Donnerstag um 12.30 Uhr eine türkische Sattelzugmaschine. Dabei stellten sie fest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille. Es folgte eine Blutentnahme, der Führerschein wurde eingezogen und die Weiterfahrt unterbunden. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Weitere Schienen- und Straßenkontrollen

Am Samstag um 10.30 Uhr griffen die Beamten am Bahnhof in Schwandorf einen Albaner (29) auf. Er war seit November ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im Schengenraum und hat sich so strafbar gemacht. Zur gleichen Zeit erfolgte am Bahnhof in Schwandorf die Kontrolle einer Frau (30). Bei der Durchsuchung ihres Gepäcks fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana.

Verstöße gegen Versicherungspflicht

An einem Parkplatz auf der A6 bei Pleystein wurde am selben Tag in den Abendstunden ein Autofahrer (29) kontrolliert. Er konnte keine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Wagen vorweisen, was eine Unterbindung der Weiterfahrt zur Folge hatte. Weiterhin kontrollierten die Fahnder am Sonntag gegen 20.30 Uhr an der Staatsstraße 2154 bei Waidhaus einen Mann (48). Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, den er durch die Zahlung von etwa 2000 Euro umgehen konnte.

Auf der Autobahn A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Vohenstrauß, wurde ein Verkehrsteilnehmer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis für seinen Wagen mit Anhänger aufgegriffen. Ihn erwartet nun ebenfalls eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

In der Nacht auf Montag gegen 2 Uhr fiel den Fahndern ein Wagen auf, der kurz zuvor in Frankreich erworben, jedoch nicht versichert wurde. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrer angezeigt.

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