Auch Parkstein braucht ein Baumkataster

Parkstein. Mit der Erstellung eines Baumkatasters, der Entscheidung über die Errichtung der Friedhofsmauer und der Zustimmung zum Vorentwurf für das gemeindliche Bauvorhaben Lichtensternstraße 13 und 13 a musste sich der Parksteiner Marktgemeinderat beschäftigen.

Im Baumkataster werden alle Bäume erfasst, die verkehrssicherungsrechtlich eine Bedeutung haben, so wie hier die Baumreihe am Parksteiner Sportplatz. Foto: Walter Beyerlein

Zu Beginn der Sitzung informierte Edgar Wenisch, Sachverständiger für die Verkehrssicherheit von Bäumen, über die Notwendigkeit der Erstellung eines Baumkatasters, mit dem Aussagen über die Verkehrssicherheit von Bäumen im urbanen Bereich getroffen werden können.

Dazu zeigte der Sachverständige die rechtlichen Grundlagen für die Notwendigkeit dieses Katasters, für dessen Umsetzung und die dafür entstehenden Kosten auf. „Wer einen Verkehr eröffnet oder den Verkehr auf einem seiner Grundstücke duldet, hat die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen“.

Baum-Standort spielt eine Rolle

Dazu gehören nach den Wenisch’ Worten Straßen und Wege, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Das bedeute eine ordnungsgemäße Erhaltung eines Zustandes, woraus kein Schaden für einen Dritten entstehen könne. Kontrolliert müssten alle Bäume werden, die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen, wobei die Sicherheitserwartung des Standortes eines Baumes auch eine Rolle spiele. Der Kontrolleur müsse fachlich geeignet sein und die Titulierung „Zertifizierter Baumkontrolleur“ tragen. Hinsichtlich der Größe Parksteins meinte Wenisch, dass sich daraus die Unrentabilität für einen eigenen Baumkontrolleur ergebe. 

Software für das Baumkataster gekauft

Martin Bodenmeier (FWG) erinnerte daran, dass der Markt Parkstein vor sechs oder sieben Jahren bereits eine Software für das Baumkataster erworben und auch Personal für die Erstellung eingestellt habe, so dass sich jetzt die Frage stelle, ob diese Software weiterverwendet werden könne. Wenn nicht, seien damals die Ausgaben unnötig gemacht worden, betonte Bodenmeier.

Ebenso sei Parkstein für 40.000 Euro „beflogen“ worden, was zum damaligen Zeitpunkt als „dringendst“ bezeichnet wurde, so dass sich jetzt daraus die Frage ergebe, ob diese Bilder, mit Erfassung jeden Baumes und dessen Größe, Kronenumfang und vielem mehr, aktuell nutzbar seien. Der Sachverständige wollte nichts versprechen, versicherte aber, diese Unterlagen in jedem Fall zu prüfen. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen traf der Marktgemeinderat in der öffentlichen Sitzung nicht.

Aufstellung der Module wird geändert

Landschaftsarchitekt Gottfried Blank trug die Stellungnahmen und Äußerungen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Bürger- und Fachstellenbeteiligung bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Berghof“ vor. Daraus ergab sich eine weitgehendste Gleichheit mit den Aussagen zu den Solarparks „Am Hardt“ und „Theile“.

Eine Änderung ergab sich nur zur Aufstellung der Module aufgrund des erstellten Blendgutachtens. Die Module werden nach Südost, auf Höhe 147 Grad gedreht und erhalten eine Aufneigung von 18 Grad. Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig der Änderung des Flächennutzungsplanes und der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Berghof“ zu. 

Wohnungspreise wie in der Großstadt

Die Wohnungen im gemeindlichen Bauvorhaben Lichtensternstraße 13 und 13 a kosten pro Quadratmeter 6.460 Euro. Ein Betrag, der Martin Bodenmeier (FWG) zu Vergleichen mit den Preisen in den Städten Regensburg und München veranlasst. Architekt Alexander Juretzka hatte die Planung für die Wohnungen und die Tiefgarage vorgestellt. Demnach werden die Wohnungen im Erdgeschoss und ersten Stock eine Größe von 79 Quadratmetern haben, die Dachgeschosswohnung weist eine Fläche von 38 Quadratmetern auf. 

Die gesamte Baumaßnahme Lichtensternstraße 13 und 13 a, also mit der Tiefgarage auf zwei Ebenen, kosten 7.164.257 Euro laut Berechnung. Auf die Wohnungen entfallen 1.266.000 Euro. Noch unverbindlich ist die Höhe des staatlichen Zuschusses, die momentan mit 280.000 Euro einkalkuliert ist. 

Zwei Wohnungen im Erdgeschoss

Einstimmig nach umfangreichen Diskussionen, vor allem über die Notwendigkeit, die Betonböden in der Tiefgarage mit einem Gefälle von drei Prozent einzubauen, sprach sich der Marktgemeinderat für den Einbau von zwei Wohnungen im Erdgeschoss und ersten Stock mit jeweils einem Kinderzimmer, für die Wohnungen im Dachgeschoss mit Dachfenster im Bad und für den Einbau einer Toilette in der Tiefgarage in der aus wirtschaftlicher Sicht sinnvollsten Ebene aus. 

Fünfte Tektur genehmigt

Mit der Gegenstimme von Silvia Korsche-Ströhl erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur fünften Tektur für den Bauantrag Neubau Werk II Nord, das Einvernehmen. Die Markträtin beklagte, dass der Marktgemeinderat ständig die nachträglichen Änderungen hinnehmen solle. Es sei kaum möglich, ein derart großes Gelände so durchzuplanen, um diese nachträglichen Änderungen auszuschließen, meinte Bürgermeister Reinhard Sollfrank dazu. „Vermutlich wird dies auch nicht die letzte Abweichung vom Bebauungsplan gewesen sein“. 

Vorschläge für die Schöffenliste

Einstimmig dann die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Birkenweg 19. Keine Äußerung gab der Marktgemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich des Bebauungsplanes „Solarpark am Ostbayernring“ ab. In geheimer schriftlicher Abstimmung wählte der Marktgemeinderat Wolfgang Bösl, Peter Amberger, Harald Krämer und Theresa Sellmeyer als Vorschläge für die Schöffenliste für die Jahre 2024 bis 2028. 

* Diese Felder sind erforderlich.