Fahnder finden geringe Mengen Drogen in Zahnplombe

Waldsassen. Die Fahnder der Polizei Waldsassen waren mal wieder unterwegs und fanden Verbotenes in Mündern und Kofferräumen.

Waidhaus_Zoll_Hauptzollamt Regensburg_Überführung_Schmuggler
Wieder einmal fündig wurden die Fahnder der Grenzpolizei in einem Fahrzeug. Symbolfoto: Bundesfinanzverwaltung

Die Fahnder der Polizei Waldsassen durchsuchten am Montagnachmittag eine Frau auf der Dienststelle. Die Landkreisbürgerin (38) war als Beifahrerin in einem Ford aus der tschechischen Republik eingereist. Bei der Durchsuchung fanden sie eine geringe Menge Methamphetamin, das in einer Kunststoffplombe in ihrer Mundhöhle versteckt war. Die Frau muss sich nun wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten und erwartet ein Strafverfahren.

Zwei Elektroschockgeräte

Gleich zweimal wurden die Schleierfahnder gestern am Nachmittag in einem Auto fündig. Die beiden Niederländer, Vater und Sohn, reisten von Tschechien aus nach Deutschland über den ehemaligen Grenzübergang mit einem Hyundai ein. Im Kofferraum lagen offen zugänglich zwei Elektroschockgeräte, die als Taschenlampe getarnt waren und keinerlei Prüfzeichen aufwiesen. Die beiden Personen müssen sich wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz nun verantworten und erwarten eine Anzeige.

Keine gültige Haftpflichtversicherung

Bereits am Vormittag stellten die Zivilfahnder bei einem ebenfalls tschechischen Fahrzeugführer fest, dass er mit seinem Audi A mit tschechischer Zulassung nach Deutschland eingereist war, ohne, dass für den Pkw eine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Erst wenn der Nachweis erbracht ist, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, darf der Fahrer seinen Audi wieder in Betrieb nehmen. Ihn erwartet nun in Deutschland ein Strafverfahren.

Nicht ordnungsgemäß zugelassen

Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten am Nachmittag kurz vor der Staatsgrenze einen tschechischen Staatsbürger mit einem Porsche-SUV. An diesem Fahrzeug waren tschechische Händlerkennzeichen angebracht, die der Fahrzeugführer schon aus Tschechien mit nach Deutschland gebracht hatte. Das Fahrzeug wurde vom Fahrer aber in Deutschland neu angekauft und hätte deshalb auch eine deutsche Zulassung benötigt, auch wenn es nach Tschechien ausgeführt wird. Den Fahrer erwarten wegen der oben angeführten Verstöße nun einige Strafverfahren in Deutschland.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Fahrer weiterreisen. Das Fahrzeug musste vorerst stehen bleiben, bis es aufgeladen wird oder ordnungsgemäß zugelassen ist.

* Diese Felder sind erforderlich.