Hirntodfeststellung: Am Landgericht wird weiter verhandelt

Weiden. Der Rechtsstreit um den Tod einer Patientin (58) im Klinikum Weiden wird das Landgericht Weiden weiter beschäftigen.

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Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Die Patientin, bei der schon im September der Hirntod diagnostiziert worden war, ist letzten Freitag verstorben. In zwei Tagen (19. Januar) sollte die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Josef Hartwig entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen weitergeführt werden. Nach derzeitigem Stand steht der Termin noch.

“Der Termin findet nach derzeitigem Stand statt”, sagt Richter Matthias Bauer, Sprecher des Landgerichts Weiden, auf Anfrage. Es bleibe abzuwarten, ob und gegebenenfalls inwieweit die Klageanträge der Klagepartei angepasst werden.

Die Klage des Ehemanns enthält weitere Aspekte, die auch nach dem Tod der 58-Jährigen relevant sind. Aus seiner Sicht wurde die Hirntodfeststellung nicht korrekt ausgeführt. Der Totenschein vom 29. September 2023 sei damit ungültig. Das hätte auch Auswirkungen auf die Kostenfrage. Ab der Ausstellung der Todesbescheinigung kommt die Krankenkasse nicht mehr für die Behandlung auf. Dem Ehemann sind über 300.000 Euro in Rechnung gestellt worden.

Juristisch steht ohnehin noch mehr im Raum: Der Ehemann hat Strafanzeigen, unter anderem wegen einer Falschbehandlung erstattet, die aus seiner Sicht erst zum tiefen Koma seiner Frau geführt habe. Zuständig sind die Kripo Weiden und die Staatsanwaltschaft Weiden.

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3 Kommentare

Leuchtenberg - 18.01.2024

An Andreas, Sie verkennen komplett die Situation. Hätte die Klinik die von den Angehörigen geforderte Ultraschalluntersuchung zur Hirndurchblutung erlaubt, bzw. durchgeführt, wäre die Angelegenheit vor Monaten schon geklärt gewesen. Dies für wenige hundert Euro. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen, dass die Ursache für dieses tiefe Koma, anscheinend eine vorangegangene Falschbehandlung der verantwortlichen Ärzte zu sein scheint. Die von Ihnen genannten “renommierten externen Gutachter” hatten die Richtlinie zur Hirntodfeststellung offensichtlich nicht befolgt und sind in deren Aussagen widersprüchlich. Die Patientin zeigte nach den Untersuchungen anscheinend eindeutige Lebenszeichen, welche einem Hirntod entgegenstehen. Übrigens, der Fall ist in Deutschland einmalig, Sie können gar nicht Angehörige und Patienten in ähnlicher Situation betreut haben.

Andreas - 18.01.2024

Kurz zu meinem Hintergrund Ich habe selbst viele Jahre Patienten und Angehörige in ähnlich schwierigen Situationen betreut! Meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen ebenso wie bei Ärzten, Pflegenden und Verantwortungsträgern des Klinikums, die jeder auf seine Weise in den letzten Wochen und Monaten „durch eine emotionale Hölle“ gegangen sind! Es ist müßig, im Nachgang darüber zu philosophieren ob diese Situation anders hätte gelöst werden können – vor allem weil wir Außenstehende die tatsächlichen Fakten nicht kennen! Manches hiervon mag einer juristischen Würdigung noch anheim stehen! Was mich aber besonders schockiert, ist das Verhalten des Gerichts! Nicht nur, dass eine juristische Tatsache – bestätigt durch renommierteste externe Gutachter – negiert wird, sondern vor allem, dass hier offenbar die zeitliche Dringlichkeit – die Patientin wurde nach der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und damit de jure des Todes noch 106(!) Tage weiter beatmet! Offenbar ist das die Zeit, die ein deutsches Gericht bei aller Komplexität der Situation und Belastung der entscheidenden Kammern in nun wirklich erkennbar absolut dringlichen Fällen Recht zu sprechen! Schließlich geht es hier direkt um Leben und Leiden eines Menschen und da ist jeder Tag der bis zu einer Klärung verstreicht ein Tag zu viel!! Dies hat in meinen Augen ganz erheblich zur Verlängerung des Leidens der Patientin und der Belastung aller Beteiligten beigetragen! Vielleicht wäre es auch für die Journalie gut, auch hierauf ein Augenmerk zu richten… Es bleibt zu hoffen, dass es den beteiligten Parteien gelingt, ohne eine juristische Auseinandersetzung die noch anstehenden Probleme zu bewältigen, damit die Angehörigen in Würde um den lieben verstorbenen Menschen trauern und die Mitarbeiter des Klinikums sich wieder ohne den Ballast einer Strafverfolgung ihren wichtigen Aufgaben widmen können!

Peter - 17.01.2024

Ich finde es sehr schade, dass in der Medienberichterstattung einer Einzelperson eine gewisse Bühne geboten wird und in nur verschwindend geringem Masse auf die Folgen für das Behandlungsteam eingegangen wird. Wie geht es den Schwestern, Pflegerin und Ärzten damit? Was bedeutet das ganze für das Krankenhaus und die Gesamtgesellschaft? Wie sieht es mit der Rechtssicherheit für Ärzte in solchen Fällen aus? Ist eine Richtlinie der Bundesärztekammer so leicht juristisch zu unterminieren? LG