Insolvenzverwalter: Genossen der WSW drohen noch Nachzahlungen

Weiden. Der Insolvenzverwalter sagt im Prozess gegen die Verantwortlichen der WohnSachWerte eG aus. Er weist auf zwei besondere Umstände hin, die bei möglichen Gläubigern für Entsetzen sorgen dürften.

WSw Prozess Insolvenzverwalter Ampferl
WSW-Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl. Foto: Christine Ascherl

Konkursverwalter Dr. Hubert Ampferl, Nürnberg, gab am Donnerstag am Landgericht Weiden einen Überblick über das Insolvenzverfahren. Die wichtigsten Fakten: An Vermögen konnte er etwa 3,2 Millionen Euro auf dem Geschäftskonto sichern. Der Verkauf der einzigen Wohnung von 28 Quadratmetern erbrachte weitere 79.000 Euro. An Forderungen sind bis dato 9,7 Millionen Euro angemeldet.

Die größte Forderung ist ausgerechnet für einen der Angeklagten angemeldet: den Aufsichtsratsvorsitzenden (54). Auch über sein Vermögen läuft nämlich ein Insolvenzverfahren. Dessen Insolvenzverwalter hat vorsorglich sechs Millionen Euro an noch nicht ausgezahlten Provisionen für den 54-Jährigen angemeldet. Fix ist noch nichts: Insolvenzverwalter Ampferl will im Gegenzug prüfen, ob es nicht Gegenansprüche gegen den 54-Jährigen gibt: für zu Unrecht kassierte Provisionen für Genossen, die nie unterschrieben haben.

Der Hammer: Manche müssen vielleicht weiterzahlen

Weitere wichtige “News” vom Donnerstag: Es kann sein, dass auf manche “Genossen wider Willen” noch Nachzahlungen zukommen. Die 27.000 Einzahler teilen sich in zwei Gruppen: Die erste Gruppe, die wirksam beigetreten ist, weil sie eine Unterschrift geleistet hat (Formerfordernis erfüllt: handschriftlich oder mit qualifizierter E-Signatur). Selbst wenn diese Menschen getäuscht wurden: “Sie sind Genossen.” Zweite Gruppe sind die Zahler, die nie eine Unterschrift geleistet haben oder nur mit der Cursor-Maus unterzeichnet haben. “Sie sind keine Genossen.”

Die Unterscheidung sei wichtig: Die zweite Gruppe kann die geleisteten Zahlungen zurückfordern, diese Personen gelten als Insolvenzgläubiger. Etliche haben bereits Forderungen angemeldet (aktuell 2,3 Millionen Euro). In der Insolvenztabelle sind zudem seit März 2022 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung aufgelaufen. Der Insolvenzverwalter muss nun prüfen, ob das Guthaben von 3,2 Millionen Euro für alle Forderungen ausreicht.

Sollte das nicht der Fall sein, kann es passieren, dass von “Gruppe eins” noch fehlende Beiträge eingefordert werden. “Ich müsste dann Nachforderungen stellen.” Aktuell geht er von 8600 Betroffenen in Gruppe eins und 19.000 in Gruppe zwei aus.

9000 Euro Genossenschaftsanteile, 2300 Euro Gebühren

Welcher Betrag steht da im Raum? Ampferl erklärt das mit “beeindruckender Klarheit”, so das Kompliment von Richter Peter Werner. Insgesamt hat sich jeder Genosse verpflichtet, 9000 Euro an Anteilen zu zahlen (in Raten von monatlich 50 Euro, also 15 Jahre lang). Darauf kommen 2300 Euro Gebühren (für Ratenzahlung, Förderzweckerreichung, Kontoführung). Am Ende zahlt jedes Mitglied 11.300 Euro in 19 Jahren.

Nach seinem Kenntnisstand sei eine staatliche Förderung von 1120 Euro möglich (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage). Die Frage ist, ob diese Zuschüsse je beantragt wurden? Alle drei Angeklagten hätten ihm dazu die Auskunft gegeben, dass dies ein externer Dienstleister übernommen habe. Aber keiner konnte sich an einen Namen erinnern.

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