Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl – drei Haftbefehle vollstreckt

Waidhaus. Am Wochenende haben Fahnder der Bundespolizeiinspektion drei gesuchte Straftäter festgenommen.

Symbolfoto: Bundespolizei

Ein Mann (45) war Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg von Prag nach Zürich. Zivilfahnder kontrollierten ihn am Freitag in Waidhaus und konnten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt feststellen. Bereits vor fünf Jahren hatte ihn das Amtsgericht dort wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt.

Da er seine Justizschulden bisher nicht bezahlt hat, vollstreckten die Bundespolizisten den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe musste er jedoch nicht antreten. Ein Bekannter zahlte die Geldstrafe bei der Polizeiinspektion Ingolstadt ein. Er konnte seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Schwester hilft Bruder aus der Klemme

Ein weiterer Mann (29) erhielt am Freitag finanzielle Unterstützung. Seine Schwester fuhr extra zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus und bezahlte die offene Geldstrafe ihres Bruders. Er war im Februar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Ansbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt worden. Diese bezahlte er nicht und wurde deswegen von der Staatsanwaltschaft Ansbach mit Haftbefehl gesucht.

Da der Fernreisebus mit dem Ziel Prag bereits weitergefahren war, konnte der Verkehrssünder auch gleich die Mitfahrgelegenheit bei seiner Schwester nutzen und die Heimreise antreten.

Am Ende doch bezahlt

Einen weiteren Fahndungstreffer konnten die Bundespolizeifahnder am Sonntagnachmittag verbuchen. Sie kontrollierten in Waidhaus einen Mann (37), der mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht wurde. Das Amtsgericht Backnang hatte ihn wegen Diebstahls im November zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.

Die bezahlte er nicht und wurde deswegen festgenommen und zur örtlichen Dienststelle gebracht. Da er sich nun dafür entschied, seine Justizschulden zu bezahlen, musste er die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten und konnte weiterreisen.

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