Schuleinschreibung an der Grundschule Püchersreuth

Püchersreuth. Am Dienstag, den 12.03.2024 um 14.30 Uhr findet an der Grundschule Püchersreuth die Schuleinschreibung statt.

Die Grundschule in Püchersreuth mit Pausenhof. Bild: Tom Kreuzer

Nach einer kurzen Begrüßung erleben die Vorschulkinder ihre erste Unterrichtsstunde. Der Elternbeirat bietet an diesem Nachmittag für alle Eltern Kaffee und Kuchen an. Zur Schuleinschreibung soll ein Erziehungsberechtigter persönlich mit seinem Kind in die Schule kommen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, Gesundheitsnachweise und eventuell Informationen des Kindergartens für die Schule sowie gegebenenfalls ein Sorgerechtsbeschluss.

Anmeldepflicht für alle vor dem 30. September 2018 geborene Kinder

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die vor dem 30. September 2018 geboren sind oder im letzten Jahr zurückgestellt wurden. Für Kinder, die zwischen dem 01. Juli und 30. September 2018 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht stellen (Korridorregelung). Die Entscheidung muss bis spätestens 10.04.2024 der Schule schriftlich mitgeteilt wer-den. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Vordereingang der Grundschule Püchersreuth. Bild: Tom Kreuzer

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