Soldat (26) verweigert Impfung – und zahlt dafür einen hohen Preis

Weiden. Einen hohen Preis zahlt ein Soldat (26) dafür, dass er sich nicht gegen Grippe impfen ließ. Das Amtsgericht Weiden sieht seine Anwältin Beate Bahner in der Verantwortung.

Die Verweigerung der Impfung ohne medizinische Begründung kann zum Ausschluss von der Bundeswehr führen. Symbolfoto: OberpfalzECHO/David Trott

Ein Prozess vor dem Strafrichter am Amtsgericht geht in der Regel zackzack. Oft ist nur eine Stunde eingeplant. Gegen einen Soldaten (26) aus Sachsen verhandelt Richterin Carina Särve seit Mai. Am Mittwoch fiel nach vier Prozesstagen nun das Urteil: Gehorsamsverweigerung, 120 Tagessätze à 40 Euro.

Der Vorwurf: Der Soldat des Artilleriebataillons 131 war im November 2021 aufgerufen, sich bei einem Sammeltermin in der Kaserne gegen Grippe impfen zu lassen. Er ging nicht hin. Als ihm tags darauf seine Disziplinarvorgesetzte einen Befehl zum Impfen erteilte, folgte er auch diesem nicht. Bei der Bundeswehr gibt es eine Duldungspflicht für Impfungen nach einem sogenannten Basisimpfschema (siehe Infokasten). Wer sich verweigert, riskiert den Ausschluss.

Anwältin Beate Bahner vertritt deutschlandweit Impfverweigerer

Der Prozess dauerte derart lange, weil sich der 26-Jährige eine Anwältin von zweifelhaftem Ruf genommen hat: Beate Bahner aus Heidelberg, die sich deutschlandweit zur “Jeanne d’Arc” impfverweigernder Soldaten aufgeschwungen hat.

Aus ihrer Sicht war der Befehl rechtswidrig. Sie haut in ihrem 90-minütigen Plädoyer ordentlich auf den Putz: Die damaligen Vorgesetzten hätten sich einen “feuchten Kehricht” um die Dienstvorschriften geschert. Sie sieht keinen “dienstlichen Zweck” in der Impfung. Im Übrigen seien 90.000 Soldaten nicht gegen Grippe geimpft.

Katastropheneinsätze nicht vorhersehbar

Staatsanwalt Matthias Biehler sieht das anders: Die Bundeswehr müsse Sorge tragen, dass die Truppe einsatzfähig ist. “Es steht der Bundeswehr und ihren Einheiten zu, Impfungen anzuordnen, um die Einsatzbereitschaft der Einheit nicht zu gefährden.”

Dem schließt sich am Ende auch Richterin Carina Särve im Urteil an: “Wir haben hier viel um das System und das große Ganze verhandelt.” Aber es zähle der Einzelfall. Der “dienstliche Zweck” liege auf der Hand: “Die Einsatzbereitschaft der Truppe.” Selbst wenn gerade kein Auslandsaufenthalt anstehe, können Katastropheneinsätze jederzeit ohne Ankündigung eintreten. “Ich kann bei einem Katastrophenfall nicht erst anfangen, die Leute zu impfen und zu warten, bis alles passt.”

Richterin: Kritik an Verteidigung

Die Richterin kritisiert in ihrer Urteilsbegründung die Heidelberger Anwältin Beate Bahner ganz offen: “Die Art und Weise Ihrer Verteidigung geziemt sich nicht für ein Organ der Rechtspflege.” Die Anwältin habe in den letzten Wochen etliche Beweisanträge gestellt, “Nebelkerzen”, die sich inhaltlich glichen. Wurden diese abgelehnt, folgten postwendend Befangenheitsanträge. Als sich das Verfahren verzögerte, warf Bahner dem Gericht Verschleppung vor. “Da dachte ich, mir fallen die Augen raus”, so Richterin Särve.

Die Anwältin habe ihrem Mandanten einen Bärendienst erwiesen. Dieser sei letztlich der Leidtragende. Bei Einsicht wäre sogar eine Einstellung wegen Geringfügigkeit möglich gewesen. “Sie haben ihm das alles abgeschnitten.” Die Richterin richtet auch Worte an den Angeklagten persönlich: “Man kann Sie mit Vernunft nicht mehr erreichen. Sie haben sich in Ihrem Denken total verloren.” Selbst zum Preis des finanziellen Ruins.

Enorme finanzielle Einbußen für Soldaten

Der Schaden für den 26-Jährigen ist tatsächlich enorm. Seine Anwältin beziffert die Einbußen auf 110.000 Euro. Der Sachse hatte sich auf 8 Jahre verpflichtet und wäre 2024 ausgeschieden. Er hat zwei Disziplinarstrafen (1400 und 2100 Euro) bezahlt. Er ist seit Januar 2023 des Dienstes enthoben und bezieht damit bis zum Ausscheiden nur 50 Prozent (Verlust: 20 Monate mal 1200 Euro).

Dazu kommen 7000 Euro Anwaltskosten (inklusive der vier Fahrten nach Weiden). Es sei damit zu rechnen, dass ihm die Abfindung für ausscheidende Zeitsoldaten verwehrt wird (12.000 Euro). Außerdem stünde ihm drei Jahre lang eine Berufsförderungsunterstützung zu, die er nun auch nicht bekäme (36 Monate mal 75 Prozent der Bezüge: 64.800 Euro).

110.000 Euro dafür, dass ein Soldat, der sechs Jahre lang zuverlässig gedient habe, sich nicht gegen Grippe hat impfen lassen: “Das ist ein teurer Preis für jemanden, der sich für das deutsche Volk im Fall eines Angriffs, aber auch für ausländische Nationen einsetzen will”, sagt die Verteidigerin.

Soldat völlig überzeugt: “Nur die Willkür braucht die Stütze der Staatsgewalt”

Erstmals ergreift am Mittwoch der Soldat das Wort, beim sogenannten “letzten Wort”. “Ich als Soldat habe die Pflicht zum Gehorsam. Aber ich habe auch das Recht, rechtswidrige Befehle zu verweigern.” Die Bundeswehr habe es ihm “extrem schwer gemacht”, seine Unschuld zu beweisen. 75 Prozent der vorgelegten Dienstvorschriften seien dem Gericht geschwärzt vorgelegt worden.

Zum finanziellen Schaden sagt er: “Um mein Recht zu beweisen, ist es mir das Geld wert.” Am Ende zitiert der 26-jährige Sachse US-Präsident Franklin: “Nur die Willkür braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.”

Berufung möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung ist möglich, dann verhandelt eine Strafkammer des Landgerichts Weiden.

Impfungen und Duldungspflicht bei der Bundeswehr

Um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen und die Soldatinnen und Soldaten zu schützen, gibt es für diese eine Duldungspflicht für Impfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten. Diese sind bei der Bundeswehr im sogenannten Basisimpfschema zusammengefasst und bieten Schutz gegen gefährliche Erkrankungen. Für Verwendung in einem Auslandseinsatz werden Soldatinnen und Soldaten zusätzlich nach dem jeweiligen Impfschema für das Einsatzgebiet geimpft. (Quelle: Bundeswehr)

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1 Kommentare

Horst Ballmann - 07.12.2023

Abgesehen von allem: Wer sich bei dieser “Truppe” noch freiwillig verpflichtet, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Wie wäre es mal damit, einen praktischen, nützlichen Beruf zu erlernen. Das ist das eine. Das andere ist diese “Impf”Pflicht. Gerade mit den supertollen “neuartigen” “Impf”stoffen, deren Namen man nicht aussprechen darf, haben die doch die halbe Truppe schon kaputtgespritzt. Krankenstand so hoch wie nie. Wenn Putin ins Land einfällt, rückt die Freiwillige Feuerwehr Windischeschenbach aus, oder wie!? 😉