Weidener Justiz dankt ehrenamtlichen Richtern

Weiden. Eine besondere Feier fand bei der Weidener Justiz statt. Land- und Amtsgericht Weiden sowie Amtsgericht Tirschenreuth verabschiedeten Schöffen, die in den vergangenen Jahren als Laienrichter mit den Berufsrichtern Urteile fällten.

Schöffen Landgericht Amtsgericht
Berufsrichter und ehrenamtliche Richter bunt durcheinander. Das Grundgesetz sieht eine Beteiligung von Laien an Urteilen vor. Foto: Christine Ascherl

Tätig sind sie in Strafkammern und Schöffenerichtern, also immer dann, wenn Berufsrichter von ehrenamtlichen Richtern flankiert werden. Folgerichtig waren bei der Feierstunde Landgerichtspräsident Josef Weidensteiner, Amtsgerichtsdirektor Rainer Lehner, stellvertretender Amtsgerichtsdirektor Hubert Windisch (Schöffengericht), Richter Matthias Bauer (1. Strafkammer), Richter Dr. Marco Hess (Berufungskammer), Richter Wolfgang Höreth (Jugendschöffengericht) sowie aus Tirschenreuth Amtsgerichtsdirektor Markus Fillinger (Schöffengericht) und Richterin Janina Leinhäupl (Jugendschöffengericht) dabei. Dank galt der Wachtmeisterei und dem Präsidialbüro für die Vorbereitung.

Die Perspektive der Bürger

“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” So bestimmt es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung des Freistaates Bayern sieht vor, dass an Urteilen Männer und Frauen aus dem Volk mitwirken sollen. Die Laien vertreten bei der Urteilsfindung die Perspektive der Bürger. Es gibt eine Altersgrenze: mit 70 ist Schluss, angefangene Amtsperioden werden noch zu Ende geführt.

Landgerichtspräsident Weidensteiner zitierte aus einer Befragung von 9000 Schöffen aus Deutschland im Jahr 2022. Dabei gaben 90 Prozent an, dass sie sich erneut für dieses Amt bewerben würden. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern bewerteten sie als gut. Die Mehrzahl fühlte sich von den Berufsrichtern wertgeschätzt.

Interessant: Ein weit höherer Anteil an Schöffen als an “Normalbürgern” empfindet die Urteile der deutschen Justiz nicht als “zu milde”, sondern als angemessen. Weidensteiner: “Das Bild einer deutschen Kuscheljustiz bestätigen Schöffen, die einen tiefen Einblick in die Urteilsfindung gewonnen haben, so nicht.” Etwa die Hälfte der Schöffen ist im Landgerichtsbezirk Weiden neu besetzt worden. Verabschiedet wurden 83 Schöffen. Der Präsident dankte den ehrenamtlichen Richtern: “Sie haben einen Beitrag zu einer starken und unabhängigen Justiz geleistet.”

Schöffen im Interview: “Unser Rechtssystem ist gut”

Einer von ihnen war Richard Weiß, der die vergangenen zehn Jahre am Landgericht an Urteilen mitwirkte. Der Pirker, beruflich tätig im Stadtarchiv und Stadtmuseum, möchte diese Zeit nicht missen. Die Meinung der Schöffen sei bei der Urteilsfindung “auf jeden Fall” angehört worden: “Es wird auch respektiert und anerkannt, wenn man mal anderer Meinung ist.” Auch komplizierte rechtliche Sachverhalte seien den Schöffen immer geduldig erklärt worden.

Das Rechtssystem: “Es ist gut.” Zu lasch ist die Weidener Justiz aus seiner Sicht nicht. Ohnehin: “Es gibt einen festgesteckten Rahmen, vorgegeben durch das Gesetz, in dem man sich bewegen muss.” Weiß gefiel, dass sich Ehrlichkeit für Angeklagte auszahlte. Er fand auch gut, dass immer ein Blick auf die Zukunftsperspektive nach der Haft gelegt wurde, was letztlich auch der Gesellschaft zugutekomme.

Auch Schöffin Liane Praininger aus Kemnath hat die Justiz imponiert: “Mich hat das enorme Wissen der Richter begeistert.” Sie arbeitete in der Forstverwaltung Kemnath. Die Tätigkeit als Schöffenrichterin habe ihr völlig neue Einblicke in andere Lebenswelten ermöglicht. Ihr letzter Prozess im Berufungsgericht behandelte Tätlichkeiten gegenüber Sanitätern und der Polizei. “Ich möchte diese 15 Jahre nicht missen.”

Schöffen bis 2028 neu besetzt

2023 fand für die Amtsperiode 2024 bis 2028 die Wahl der Schöffen für allgemeine Strafsachen und in Jugendstrafsachen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts.

Das Wahlverfahren ist zweistufig. Die Stadt Weiden sowie die Gemeinden in den Landkreisen Neustadt und Landkreis Tirschenreuth hatten geeignete Personen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Sie muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie vom Präsidenten des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöffen vorgegeben wurde.

Diese Vorschlagsliste ging an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählte der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amts- und Landgerichte. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgte im Herbst 2023.

Bewerben konnten sich Deutsche zwischen 25 und 69 Jahren. Für das Jugendschöffenamt gilt die Besonderheit, dass nur Personen vorgeschlagen werden sollen, die erzieherisch befähigt und über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Landgerichtspräsident Josef Weidensteiner verabschiedet Schöffen mit Urkunden. Foto: Christine Ascherl
Landgerichtspräsident Josef Weidensteiner verabschiedet Schöffen mit Urkunden. Foto: Christine Ascherl
Schöffe Hans Meißner, zurzeit im WSW-Prozess aktiv, bei seiner Verabschiedung. Foto: Christine Ascherl
Schöffe Hans Meißner, zurzeit im WSW-Prozess aktiv, bei seiner Verabschiedung. Foto: Christine Ascherl
Liane Praininger war 15 Jahre als Schöffin tätig. Foto: Christine Ascherl
Liane Praininger war 15 Jahre als Schöffin tätig. Foto: Christine Ascherl
Richter Matthias Bauer im Gespräch mit Schöffe Klaus Rast. Foto: Christine Ascherl
Richter Matthias Bauer im Gespräch mit Schöffe Klaus Rast. Foto: Christine Ascherl
Auch Manfred Weiß nimmt nach vielen Jahren als Schöffenrichter Abschied. Foto: Christine Ascherl
Auch Manfred Weiß nimmt nach vielen Jahren als Schöffenrichter Abschied. Foto: Christine Ascherl
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” Dieser Grundsatz wird mit Schöffenrichtern umgesetzt. Foto: Christine Ascherl

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