106 Tage nach Hirntodfeststellung: Patientin (58) stirbt im Klinikum

Weiden. Die Patientin (58), die im Mittelpunkt eines Rechtsstreits ihres Mannes mit den Kliniken Nordoberpfalz steht, ist am Freitag, 12. Januar 2024, verstorben. Ärzte hatten sie am 29. September 2023 für hirntot erklärt.

Ihr Ehemann zweifelte diese Hirntod-Feststellung an und klagte auf Fortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen und der Tumortherapie. Die 58-Jährige aus dem Landkreis Schwandorf lag seither auf der Intensivstation des Klinikums Weiden und wurde weiter behandelt.

Es kam zu mehreren Gerichtsverhandlungen. Zunächst hatte der Ehemann mit einer einstweiligen Verfügung Erfolg, ebenso in der Berufungsverhandlung. Die Maschinen blieben an. Das Landgericht Weiden beauftragte in der Folge eine Gutachterin, die am 20. Dezember im Hauptverfahren das Ergebnis ihrer Kollegen bestätigte.

Am Freitag sollte Urteil fallen

Der Ehemann zweifelt die korrekte Umsetzung einer Richtlinie zur Hirntod-Feststellung an, die von der Bundesärztekammer vorgegeben ist. Darin steht, dass keine reversiblen Erkrankungen den Hirnfunktionsausfall überdecken dürfen. Im Zweifelsfall müsste die Zirkulation durch zusätzliche Untersuchungen geprüft werden. Keiner der beteiligten Neurologen, hinzugeholt aus München, Bamberg und Nürnberg, konnte ihn überzeugen.

Bis 12. Januar 2024 hatte die 1. Zivilkammer der Anwältin des Ehemanns eine Schriftsatzfrist gewährt. An diesem Tag versagten Organe der Patientin. Für Freitag, 19. Januar, war eine Fortsetzung der Verhandlung mit Urteilsverkündung angesetzt.

Um die 58-Jährige trauern ihr Mann und zwei erwachsene Söhne. Sie hatten ihrer Ehefrau und Mutter in den vielen Jahren ihrer Krebserkrankung zur Seite gestanden.

Stellungnahme des Ehemanns zu diesem Artikel:

“Natürlich ist auch die nicht nach Richtlinie durchgeführte und somit falsche Hirntodfeststellung ein zentrales Thema im derzeitigen Gerichtsverfahren.

Im Kern steht zum einen jedoch die vorausgegangene und im Raum stehende Falschbehandlung und die daraus resultierenden Folgen eines tiefen Komas bzw. Hirntodes. Zum anderen die vom Gericht angeordnete Fortführung der von der Krankenkasse genehmigten Tumortherapie, welche bisher weitgehendst nur zu 10 Prozent von den Ärzten umgesetzt wurde.

Die Falschbehandlung wurde vor Gericht bislang leider nicht thematisiert. Die im Raum stehende initiale Falschbehandlung und die damals angekündigte sofortige Abschaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen, hat mich in meiner Pflicht als ihr liebender Ehemann, sowie in meiner Rolle als ihr Bevollmächtigter, laut Patientenverfügung erst dazu gezwungen, als letzte Möglichkeit, rechtliche Schritte zu ergreifen.”

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