Stadt erhöht Abwassergebühr und gibt Nachlass bei Stadthallennutzung

Pressath. Der Stadtrat Pressath beschäftigt sich mit den Gebühren für die Nutzung von städtischen Einrichtungen: eine Anpassung der Abwassergebührensatzung, ein Nachlass für die Stadthalle und die Vermietung der Turnhalle finden die Zustimmung.

Die Kläranlage in Pressath: Nun wurde die Gebührensatzung an erwartete Menge und Strompreise angepasst. Foto: Stefan Neidl
Die Kläranlage in Pressath: Nun wurde die Gebührensatzung an erwartete Menge und Strompreise angepasst. Foto: Stefan Neidl
Die christliche Baptistengemeinde aus Weiden soll die Schulturnhalle nutzen dürfen, so weit örtliche Vereine nicht benachteiligt werden. Foto: Stefan Neidl
Die christliche Baptistengemeinde aus Weiden soll die Schulturnhalle nutzen dürfen, so weit örtliche Vereine nicht benachteiligt werden. Foto: Stefan Neidl
Aufgrund des undichten Daches gewährt der Stadtrat Vereinen 50 Euro Nachlass, bei dem Nachweis von Wassereintritt. Foto: Stefan Neidl
Aufgrund des undichten Daches gewährt der Stadtrat Vereinen 50 Euro Nachlass, bei dem Nachweis von Wassereintritt. Foto: Stefan Neidl
Foto Stefan Neidl
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Der Stadtrat in Pressath beschäftigte sich mit der Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung. Kämmerer Christian Marzi informierte, dass an der Kläranlage so manche Neuerung anstünde: Personalwechsel stehen an, eine Million Euro soll in Modernisierungen investiert werden. Im Vorjahreszeitraum brachten die Abwassergebühren 715 000 Euro an Grund- und Verbrauchsgebühren – eine Überdeckung von 80.000 Euro zum tatsächlichen Verbrauch, jedoch machten Teuerungen bei Strompreisen Sorgen.

Auch rechnet Marzi mit einer Zunahme der Abwassermenge von 199.000 Kubikmeter auf 213.000 Kubikmeter. Sein Vorschlag für die neue Gebührensatzung: Die Grundgebühr solle gleich bleiben, die Verbrauchgsgebühr pro Kubikmeter soll von bisher 2,95 Euro auf 3,20 Euro steigen und für vier Jahre gültig sein. Der Stadtrat nahm den Vorschlag einstimmig an.

Undichtes Dach auf der Stadthalle

Das Dach in der Stadthalle ist seit einiger Zeit undicht. Erste Ausschreibungen für Reparaturen hatten keine Angebote gebracht. Barbara Krauthahn (FW) hatte eine Anpassung der Unkostenpauschale vorgeschlagen, um wegen des Wassereintritts den Vereinen bei der Nutzungsgebühr entgegenzukommen und einen Nachlass zu geben. Bürgermeister Bernhard Stangl (SPD) hatte nun einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet: Bei Nachweis eines Wassereintritts während einer Veranstaltung seit dem 01. Januar 2023 sollen den Mietern 50 Euro Nachlass auf die Miete gewährt werden. Gerade Toiletten und Garderobe wären während Regens nicht nutzbar gewesen. Der Stadtrat stimmte der Mietminderung einstimmig zu.

Zum Dach führte Stangl aus, es gehöre sich klar saniert. Die Stadt prüfe eine energetische Generalsanierung der Halle, diese liege allerdings im siebenstelligen Eurobereich. Mit einer Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) blieben vier Jahre Zeit für eine Durchführung. Ohne Mittel aus den Fonds bliebe mehr an der Stadt hängen, es entfiele aber zeitlicher Druck.

Örtliche Vereine gehen vor

Die christliche Baptistengemeinde in Weiden hatte einen Antrag zur Nutzung der Schulturnhalle gestellt. Der Stadtrat hatte darüber zu entscheiden. Die Räte waren sich einig: Eine Vermietung ist grundsätzlich möglich, aber örtliche Vereine gehen vor. Die Stadt sah 500 Euro pro Aktion vor. Martin Schmidt sah keinen Anlass für eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats: „Vermietungsanfragen sollen grundsätzlich Einzelfallentscheidungen sein.“

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