Gottesdienste mit Sonderregelungen
Weiden/Neustadt/WN. Kirchen müssen für Gottesdienste ein Infektionsschutzkonzept vorlegen. Der Katastrophenschutz hilft mit Handdesinfektionsmitteln aus.
Seit dem 4. Mai sind Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu den Voraussetzungen gehört ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert. In den von den katholischen Diözesen und der Evangelischen Landeskirche vorgelegten Konzepten ist die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel für Gottesdienstbesucher vorgesehen.
Die Führungsgruppen Katastrophenschutz der Stadt Weiden und des Landkreises Neustadt/WN unterstützen die Kirchen und Glaubensgemeinschaften auf Antrag mit Handdesinfektionsmitteln. Einmalig werden zehn Liter und eine Sprühflasche pro Glaubensgemeinschaft kostenlos zur Verfügung gestellt.
Kirche braucht Desinfektionsmittel? Bitte melden
Bedarfsanmeldungen können unter Nennung des Vertreters der Glaubensgemeinschaft bis Donnerstag, den 07.05.20, 10:00 Uhr per Mail an kirchen@neustadt.de eingereicht werden. Die Uhrzeit und der Abholungsort der Desinfektionsmittel werden per Abholschein mitgeteilt.
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