Gottesdienste mit Sonderregelungen

Weiden/Neustadt/WN. Kirchen müssen für Gottesdienste ein Infektionsschutzkonzept vorlegen. Der Katastrophenschutz hilft mit Handdesinfektionsmitteln aus. 

Josefskirche, Kirche, Weiden
Gottesdienste dürfen wieder gefeiert werden – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Der Katastrophenschutz der Stadt Weiden und des Landkreises Neustadt/WN unterstützt Kirchen auf Anfrage. Symbolbild Josefskirche: Archiv.

Seit dem 4. Mai sind Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu den Voraussetzungen gehört ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert. In den von den katholischen Diözesen und der Evangelischen Landeskirche vorgelegten Konzepten ist die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel für Gottesdienstbesucher vorgesehen.

Die Führungsgruppen Katastrophenschutz der Stadt Weiden und des Landkreises Neustadt/WN unterstützen die Kirchen und Glaubensgemeinschaften auf Antrag mit Handdesinfektionsmitteln. Einmalig werden zehn Liter und eine Sprühflasche pro Glaubensgemeinschaft kostenlos zur Verfügung gestellt.

Kirche braucht Desinfektionsmittel? Bitte melden

Bedarfsanmeldungen können unter Nennung des Vertreters der Glaubensgemeinschaft bis Donnerstag, den 07.05.20, 10:00 Uhr per Mail an kirchen@neustadt.de eingereicht werden. Die Uhrzeit und der Abholungsort der Desinfektionsmittel werden per Abholschein mitgeteilt.

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