Diskussionen um Baugebiet in Letzau

Letzau. Im neuen Baugebiet „Kirchberg II“ sollen auf gut einem Hektar 13 Bauplätze entstehen. Die Nachfrage ist laut Zweitem Bürgermeister Karl Völkl außerordentlich groß, dennoch ist nicht jeder Gemeinderat mit den Plänen einverstanden.

Von Gabi Eichl

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Der CSU-Gemeinderat Florian Neumann war zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung erkrankt, er wurde nachträglich vereidigt. Foto: Gabi Eichl

Die für die Ausweisung des Baugebietes notwendige Änderung des Flächennutzungsplans lehnen zwei Gemeinderäte ab, den Vorentwurf des Bebauungsplans drei.

Karl Völkl, der die erkrankte Bürgermeisterin Marianne Rauh vertritt, sagt, er sei innerhalb von zwei Wochen „förmlich überrannt worden“ von Bauwilligen; zehn davon hätten ganz konkretes Interesse bekundet. Das allein zeige, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handle. Der Preis – die Rede ist von 100 Euro plus x – stehe im Verhältnis zur guten Lage.

Flächensparend vorgehen

Wolfgang Kraus vom Planungsbüro für Hoch- und Tiefbau in Windischeschenbach erläutert den geänderten Flächennutzungsplan. Knackpunkt sei eine Weisung Wirtschaftsminister Hubert Aiwangers, mit neuen Bauflächen möglichst flächensparend umzugehend und vordringlich Leerstände innerorts zu nutzen. Das sei grundsätzlich begrüßenswert, sagt Kraus, aber kaum auf dem Land umzusetzen.

1.700 Quadratmeter Grundstück

Den Vorentwurf des Bebauungsplans segnet der Gemeinderat mit Mehrheit unter dem Vorbehalt ab, dass es gelingt, eine gewisse Rechtssicherheit zu schaffen für ein 1.700 Quadratmeter großes Grundstück in dem neuen Baugebiet, auf dem eine Tierarztpraxis entstehen soll. Laut Völkl hat der Bauherr sehr ernsthaftes Interesse an dem Grundstück bekundet, das allein genügt dem Gemeinderat jedoch nicht. Denn sollte sich der Tierarzt doch gegen „Kirchberg II“ entscheiden, würde das bedeuten, dass die Erschließungsstraße anders geplant werden müsste, das Riesengrundstück müsste geteilt, die Parzellenpreise angepasst werden. Dabei war sich der Gemeinderat einig, dass eine hundertprozentige Verbindlichkeit nicht zu schaffen sei, da man das Grundstück ohne Bebauungsplan noch nicht verkaufen könne.

Kraus schlägt vor, die Festsetzungen des Bebauungsplans analog „Kirchberg I“ zu beschließen. Der SPD-Sprecher Josef Herrlein will zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht über Details abstimmen, sagt er, denn er sehe den Bebauungsplan in der Sitzung zum ersten Mal. In „Kirchberg I“ sei ein Bungalow gebaut worden, der fast drei Meter über der Straßenoberkante sitze. Eine so große Aufschüttung sei im Bebauungsplan nie vorgesehen gewesen, die Zustimmung zu diesem Bauantrag sei im Gemeinderat „durchgerutscht“, das habe niemand so gewollt.

Bauzwang und andere Vorgaben

Das sei die Folge, wenn man als Gemeinderat keine ausreichenden Sitzungsunterlagen erhalte, „nur einen Satz in der Einladung“. Um derlei künftig zu vermeiden, hatte Kraus vorgeschlagen, im Bebauungsplan festzulegen, dass das Erdgeschoss maximal einen halben Meter über der Straßenoberkante liegen dürfe; das war manchem aber wiederum zu knapp bemessen.

Herrlein spricht sich für eine vorgeschriebene Begrünung der Dächer von Nebengebäuden aus. Auf den Einwurf Völkls, das sei nicht jedermanns Sache, sagt Herrlein, wer dort bauen wolle, müsse sich eben an die Vorgaben halten („so einfach ist das“). Herrlein plädiert auch für einen Bauzwang; wohin das Fehlen eines Bauzwangs führe, sehe man bei „Kirchberg I“.

Johannes Kett (CSU) möchte dem Gemeinderat die Möglichkeit erhalten, auch später noch die Parzellengröße zu verkleinern. Völkl gibt zu bedenken, dass es zehn ernsthafte Interessenten gebe, die sich bereits Grundstücke ausgesucht hätten. Was, wenn neun davon wieder absprängen, weil sich die Grundstücksgrößen geändert hätten. Völkl bittet mehrfach darum, das Rad nicht neu erfinden zu wollen, die Festlegungen von „Kirchberg I“ hätten sich im Grundsatz bewährt. Über Details lasse sich durchaus diskutieren, schließlich handle es sich erst um einen Vorentwurf des Bebauungsplans.

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