Gastronomen müssen für Außenbestuhlung zahlen

Weiden. Weidener Gastronomen müssen für die Außenbestuhlung zahlen. Ein genereller Erlass der Kosten ist nicht möglich, wie die Stadt Weiden erklärt.

Weiden Fußgängerzone Oberer Markt Symbol St. Michael

“Die Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind, können bei den Gewerbetreibenden, insbesondere auch im Gastronomiebereich, zu einer existenziellen Bedrängnis führen”, heißt es in der Mitteilung der Stadt Weiden. Umso mehr bedauere es die Stadt, als Empfängerin von Stabilisierungshilfen nicht generell auf Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung verzichten zu können, wie Norbert Schmieglitz, Sprecher der Stadt, erklärt.

Er verweist auf die Möglichkeit, sich Sondernutzungsgebühren erstatten zu lassen, soweit und solange Gastronomen keinen Gebrauch von der erlaubten Sondernutzung gemacht haben. Ein entsprechender formloser Antrag könne zusammen mit dem Nachweis, dass die Sondernutzung nicht ausgeübt wurde, an das Bauverwaltungsamt gerichtet werden. Mail an sondernutzung@weiden.de.

Die Stadt Weiden erinnert außerdem an die Möglichkeit, anfallende Sondernutzungsgebühren bis zu drei Monate zu stunden. “Auch von dieser Möglichkeit kann mit einem entsprechenden Antrag, der an die Stadtkämmerei zu richten ist, Gebrauch gemacht werden”, erklärt der Stadtsprecher.

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