Polizei ermittelt nach Wildunfall

Luhe-Wildenau. Nach einem Wildunfall ermittelt die Polizei wegen Unfallflucht einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Polizei sucht Zeugen. 

Ein Autofahrer hat ein verletztes Reh nach einem Wildunfall einfach auf der Straße liegen lassen. Wie die Polizei mitteilt, hat ein unbeteiligter Autofahrer gemeldet, dass der Unfall im Bereich Neudorf auf der Kreisstraße in Fahrtrichtung Neuendorf passiert sein muss. Auf der Straße waren Fahrzeugteile eines Skoda Superb verstreut.

Der Unfallverursacher hat das verletzte Tier neben der Fahrbahn liegen lassen und ist weiter gefahren. Polizisten am Einsatzort haben das Tier mit einem Schuss erlösen müssen.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen Fahrerflucht und wegen des Verstoßes nach dem Tierschutzgesetzes aufgenommen. Zeugen sollen Hinweise zu dem Unfall unter der Telefonnummer 09602/9402-0 melden.

Was tun nach Wildunfall?

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass nach dem Landesjagdgesetz eine Beteiligung an einem Wildunfall unverzüglich an die zuständige Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter gemeldet werden muss. “Außerdem ist der Führer eines Kraftfahrzeuges, der mit einem Wild kollidiert, verpflichtet das Tier und auch die Unfallspuren soweit zu beseitigen, dass keine Verkehrsgefährdung mehr vorliegt. Die Pflicht besteht aber nur soweit es ihm möglich und zumutbar ist, das Wildtier und die Unfallspuren von der Fahrbahn zu beseitigen”, erklärt der Polizist.

* Diese Felder sind erforderlich.