Anklage wegen Raubes endet mit Freispruch

Weiden. Vor dem Amtsgericht Weiden endete das Verfahren gegen einen 30-Jährigen mit einem Freispruch. Letztlich war dem Angeklagten die Beteiligung an einem Raub nicht nachzuweisen.

Dem alten Rechtsgrundsatz “in dubio pro reo” (‘Im Zweifel für den Angeklagten’) folgte das Schöffengericht am Amtsgericht Weiden unter Leitung von Richter Hubert Windisch. Es sprach den wegen Raubes angeklagten irakischen Staatsangehörigen frei. Letztlich konnte ihm die direkte Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden.

Verhandlung bereits im dritten Anlauf

Die Tat ereignete sich bereits im Dezember 2021. Damals waren drei Iraker gewaltsam in die Wohnung eines Landsmannes in Weiden eingedrungen. Die Wohnungstüre wurde beim Eindringen so beschädigt, dass die Reparatur später fast 1000 Euro betrug. Ziel war es, vom Bewohner 700 Euro Schulden einzutreiben.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde der Geschädigte zu Boden geworfen, gewürgt und mit Faustschlägen traktiert, so die Anklage. Der Mann erlitt erhebliche Verletzungen. Nachdem das Trio kein Bargeld in der Wohnung finden konnte, soll es drei iPhones sowie drei Kameras im Wert von etwa 1500 Euro an sich genommen haben und aus der Wohnung verschwunden sein.

Beteiligt oder nicht beteiligt?

Das Schöffengericht hatte zu klären, ob der nun Angeklagte direkt am Tatgeschehen beteiligt war oder nicht. Denn dieser bestritt nach einer Erklärung seiner Strafverteidigerin Martina Fuchs-Andonie sowohl eine Gewaltanwendung als auch den Raub der Smartphones und Kameras.

Als Begründung verwies die Rechtsanwältin auf die schwere Traumatisierung ihres Mandanten durch einschlägige Erlebnisse im Irak-Krieg: “Mein Mandant schilderte mir, dass er nach dem gewaltsamen Wohnungszutritt der beiden anderen Tatbeteiligten wie paralysiert war.” Er sei völlig überrascht und an der eigentlichen Tat nicht beteiligt gewesen. Zumal sei der Wohnungsinhaber ein guter Freund von ihm. Die Frage des Richters, warum er seinem “guten, alten Freund” nicht zu Hilfe gekommen sei, ließ er unbeantwortet.

Zeuge durch Polizeistreife vorgeführt

Nachdem sich der Prozess bereits im dritten Anlauf befand und der entscheidende Zeuge – der Geschädigte – trotz pünktlicher Ladung nicht bei Gericht erschien, entschloss sich Gericht und Staatsanwalt Christoph May zu einer kurzfristigen Lösung. Nach einer kurzen Unterbrechung brachte eine Polizeistreife den Zeugen ins Gericht. Warum er der Ladung nicht gefolgt sei? “Vergessen.”

Diese umfassenden Gedächtnislücken zogen sich dann auch wie ein roter Faden durch die Befragung des Zeugen. Auch die Gründe, warum er zunächst Anzeige erstattet und diese später wieder zurückgezogen hatte, waren in die Tiefen seines Gedächtnisses hoffnungslos entschwunden. Sie konnten trotz intensiver Bemühungen seitens des geduldigen Richters nicht ans Tageslicht befördert werden.

Sachbearbeiter der Polizei vernommen

Der Kriminalhauptkommissar, der ihn vernommen hatte, blickte ins Protokoll: Damals hatte der Geschädigte geschildert, wie er aufgefordert wurde, nicht zu schreien, obwohl er gewürgt und schwer misshandelt worden sei. Der Polizist bestätigte auch die Rücknahme der Anzeige durch den Geschädigten. Die Kernfrage des Verfahrens, ob der aktuelle Angeklagte direkt an der Tat beteiligt war, konnte der Kommissar nicht beantworten.

Aus Mangel an Beweisen ging Staatsanwalt May von einer “eher zufälligen Anwesenheit” aus. Bei allen Zweifeln am “Zufall” sei diese Anwesenheit jedoch nicht strafbar.” Die Verteidigerin setzte in ihrem Plädoyer noch eines drauf: “Dummheit ist nicht strafbar.” Das Gericht folgte nach kurzer Beratung den Anträgen auf Freispruch. Die Kosten des drei Mal terminierten Verfahrens, des Dolmetschers, sowie der Polizeieskorte des vergeblich vernommenen Zeugens trägt die Staatskasse.

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