Bundespolizei mit explosiver Ernte

Waidhaus/Waldsassen. Am Dienstag haben Fahnder der Bundespolizei in Waidhaus und Waldsassen insgesamt 620 erlaubnispflichtige und verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt.

Eine sogenannte “Kugelbombe”. Foto: Bundespolizei

Das neue Jahr steht vor der Tür. Das merken die Fahnder der Bundespolizei in Waidhaus vor allem an der Vielzahl von Knallern, Böllern und Raketen, die sie täglich sicherstellen. Die Feuerwerkskörper werden an grenznahen Märkten in Tschechien erworben und bedürfen in Deutschland einer besonderen Erlaubnis.

Beamte der Bundespolizei stellten am Mittwoch bei einem Mann (55) insgesamt 250 verschiedene Böller und Knaller sicher. Im Bereich rund um Waidhaus war ein 20-jähriger Spitzenreiter: Insgesamt 170 Stück erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper konnten die Bundespolizeifahnder sicherstellen.

Die Einfuhr erlaubnispflichtiger Pyrotechnik stellt eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar. Die Bundespolizei stellt in allen Fällen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Anfallende Kosten für die Lagerung und Vernichtung der Pyrotechnik trägt in allen Fällen der Betroffene selbst.

Die Polizei warnt vor unzulässigen Feuerwerkskörpern

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (beispielsweise CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.

Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen.

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Die Bundespolizei leitet bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein.

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