Explosiver Einkauf – Bundespolizei stellt 34 Kilogramm Pyrotechnik sicher

Waldsassen. Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus fanden am Samstag in Waldsassen 34 Kilogramm verbotene Pyrotechnik im Kofferraum eines Autos. Die Bundespolizei stellt Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Pyro Bundespolizei
Die Bundespolizei in Waldsassen stellte 34 Kilogramm Pyrotechnik sicher. Foto: Bundespolizei

Die Streife der Bundespolizei beobachtete den Pkw bei der Einreise aus Tschechien und kontrollierte die Insassen im Stadtgebiet Waldsassen. Der Lenker, ein 27-jähriger Deutscher, gab die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Tschechien auf Nachfrage der Beamten zu. Diese entdeckten insgesamt 34 Kilogramm erlaubnispflichtige Pyrotechnik im prall gefüllten Kofferraum des Pkws.

Die Fahnder stellten die verbotenen Feuerwerkskörper sicher und stellten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der 27-Jährige konnte mit wesentlich mehr Platz im Kofferraum die Weiterfahrt antreten.

Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz nehmen zu

Im Vergleichszeitraum von Januar bis Juli 2022 legte die Einfuhr von verbotener und erlaubnispflichtiger Pyrotechnik in 2023 um 45 Prozent zu. Waren es im Vergleichszeitraum 2022 noch 46 notierten Feststelllungen, wurden diese mit 67 Strafanzeigen in 2023 übertroffen. Die Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern wird durch die Justiz restriktiv geahndet. Geldstrafen von mehreren Tausend Euro für wenige Kilogramm Böller, Raketen und Feuerwerken sind keine Seltenheit.

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien. Allein in 2022 stellte die Bundespolizei Waidhaus bei 270 Feststellungen 1.000 Kilogramm an Böllern, Raketen und Tischfeuerwerken sicher.

Die Einkaufstour an grenznahen Märkten in Tschechen endet allzu oft mit einer Strafanzeige bei der Bundespolizei. Vor allem, wenn es um Feuerwerkskörper und Pyrotechnik geht. Das Angebot ist groß. Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ sind mit verlockenden Preisen für das alljährliche Sylvester-Feuerwerk günstig zu erwerben. Doch viele der vermeintlichen Schnäppchen sind in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes. 

Was ist erlaubt und was ist verboten?

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (zum Beispiel CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.

Feuerwerkskörper sind in Deutschland in vier Kategorien unterteilt: Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die erlaubnisfreie Kategorie F1. Auch Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei.

Die Gruppen F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.

Die Bundespolizei warnt vor gefälschten Produkten:

Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren eine Vielzahl von pyrotechnischen Produkten mit gefälschter F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese sind nur schwer erkennbar und unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes. 

Die Bundespolizei leitet bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein, die nicht zuletzt in empfindlichen Geldstrafen enden. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden.

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