Fünf Tage bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus

Waidhaus. Die Fünftagesbilanz vom 2. bis 6. Oktober der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kann sich sehen lassen. Die Bundespolizeibeamten stellten 48 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, sieben Verstöße gegen das Waffengesetz und vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Zusätzlich vollstreckten die Fahnder zwei Haftbefehle, und bearbeiteten neun Fahndungsausschreibungen.

Foto: Bundespolizei

Schleusungsverfahren erfolgreich vereitelt

Zu Beginn dieser Woche mussten sich die Beamten der Bundespolizeiinspektion gleich mit zwei Schleusungsfällen beschäftige. In der Nähe von Vohenstrauß wurden 19 unerlaubt eingereiste türkische Staatsangehörige aufgegriffen. Kurze Zeit später, an der B22 kurz vor Weiden, wurde eine Gruppe von vier Syrern gestoppt. Die Fahndung nach den Schleuserfahrern läuft weiterhin auf Hochtouren.

Sieben Verstöße gegen das Waffengesetz aufgedeckt

In einer weiteren erfolgreichen Operation stellten die Bundespolizisten sieben Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Dabei wurden drei verbotene Reizstoffsprühgeräte, zwei Springmesser, ein Teleskopschlagstock und ein Elektroimpulsgerät sichergestellt. Die ehemaligen Waffenbesitzer erhielten Strafanzeigen und konnten ihre Reise im Anschluss fortsetzen.

Erfolgreiche Ermittlungen im Betäubungsmittelgesetz

Die Zivilfahnder der Bundespolizei leiteten zudem vier Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Neben drei Feststellungen von Kleinmengen an Marihuana konnte auch ein gesuchter Straftäter festgenommen werden. Der Insasse eines Fernreisebusses hatte nicht nur drei Fläschchen Amphetamine, sondern auch eine Portion Marihuana im Gepäck. Der 38-jährige Tscheche muss nun aufgrund ausstehender Justizschulden eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Amberg absitzen.

Erfolgreiche Fahndung nach Steuerbetrüger

Ein weiterer Erfolg gelang den Beamten bei der Fahndung nach einem Steuerbetrüger. Nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung am Amtsgericht Würzburg hatte er 780 Euro Justizschulden zu begleichen. Diese zahlte er umgehend und entging somit einer angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen.

Weitere Erfolge in der Fahndung

Zusätzlich zu den genannten Erfolgen konnten neun Fahndungsnotizen nach gesuchten Dokumenten oder zur Feststellung von ladungsfähigen Adressen für die Justizbehörden bearbeitet werden.

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