Gebührenänderung: Wasserversorgungsanlage und Entwässerungseinrichtungen Marktes Tännesberg

Tännesberg. Die Gebührenbedarfsberechnungen für die Anlagen des Marktes Tännesberg brachten Erhöhungen, aber auch eine Minderung. Die Einrichtungseinheit steht auf dem Prüfstand.

Kläranlage Tännesberg. Foto.Josef Glas

Ein Novum gab es letzte Woche in der ersten Gemeinderatssitzung bei der Präsentation der Gebührenbedarfsberechnungen für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Tännesberg. Per Videoschaltung erklärte Kommunalberaterin Bettina Radlbeck, Straubing, die Berechnungen und war auch für offene Fragen präsent. Bei allen Anlagen, wurde der Kalkulationszeitraum auf vier Jahre einstimmig festgelegt und beginnt zum 01.01.2024, ab da werden auch die neuen Gebühren in Kraft treten. Sämtliche Beschlüsse hierzu wurden einstimmig gefasst.

Wasserversorgungsanlage Tännesberg

Bei der Wasserversorgungsanlage Tännesberg, von der außer Pilchau alle Ortsteile beliefert werden, beträgt die Verbrauchsgebühr künftig 2,07 Euro pro Kubikmeter. Durch außergewöhnliche Betriebskosten, wie vermehrte Rohrbrüche, Austausch von Hydranten, Einbau und Erneuerung von Schieberkreuzen, war die Erhöhung unumgänglich, wobei die bisherigen Grundbeträge beibehalten wurden. Mitverantwortlich war auch der Rückgang der Verbrauchsmengen.

Die Einleitungsgebühr beträgt künftig 2,09 Euro pro Kubikmeter. Wegen einer Überdeckung aus den Vorjahren, die jetzt angerechnet wird und die auch durch Eigenleistung niedrig gehaltenen Betriebskosten war die bisherige Gebühr um 1,44 Euro zu reduzieren.

Entwässerungsanlage Tännesberg/Großenschwand

Neu gestaltet ist die Aufteilung in eine feste Grundgebühr nach Größe des Wasserzählers und der Einleitungsgebühr nach dem Wasserverbrauch. Durch eine außergewöhnliche Steigerung der Betriebskosten, die Kamerabefahrung und Zustandsbewertung der Kanäle, sowie deren Spülung mit erheblichen Auflagen, war eine Erhöhung der bisherigen Gebühren notwendig. So beträgt die Grundgebühr künftig für Wasserzähler mit Nenndurchfluss:

  • bis 2,5 Kubikmeter/Stunde 48 Euro/Jahr
  • bis 6 Kubikmeter/Stunde 96 Euro/Jahr
  • bis 10 Kubikmeter/Stunde 144 Euro/Jahr
  • über 10 Kubikmeter/Stunde 192 Euro/Jahr

Die nach dem Wasserverbrauch berechnete Einleitungsgebühr beträgt künftig 5,36 Euro/Kubikmeter, bisher 3,04 Euro/Kubikmeter.

Entwässerungsanlage Kleinschwand

Bei der Entwässerungsanlage Kleinschwand setzt sich, wie bei Tännesberg, die Benutzungsgebühr aus Grundgebühr und Einleitungsgebühr zusammen. Bei der vorzunehmenden Erhöhung der Gebühr machten sich besonders der Rückgang der Einleitungsmenge und der Wegfall einer noch in den Vorjahren enthaltenen Überdeckung, die ausgeglichen wurde, bemerkbar. So beträgt die Grundgebühr künftig für Wasserzähler mit Nenndurchfluss:

  • bis 2,5 Kubikmeter/Stunde 48 Euro/Jahr
  • bis 6 Kubikmeter/Stunde 96 Euro/Jahr
  • bis 10 Kubikmeter/Stunde 144 Euro/Jahr
  • über 10 Kubikmeter/Stunde 192 Euro/Jahr

Die nach dem Wasserverbrauch berechnete Einleitungsgebühr beträgt künftig 6,26 Euro/Kubikmeter, bisher 4,90 Euro/Kubikmeter.

Einrichtungseinheit der Entwässerungsanlagen

Ein heikles Thema war eine mögliche Zusammenlegung der Entwässerungsanlagen Tännesberg und Kleinschwand zu einer sogenannten Einrichtungseinheit. „Auch wenn das damals ausdrücklich nicht gewollt war, sollten dahingehend Überlegungen angestellt werden und die beiden Anlagen rechtlich zu einer Einheit zusammen gefasst werden. Bei einer größeren Einheit kann nämlich jeder profitieren“, so Erster Bürgermeister Ludwig Gürtler.

Beim Kleinschwandner Marktrat Christian Hartinger stieß dieses Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt auf wenig Gegenliebe. „Bevor wir so etwas angehen, sollten zunächst in den Ortsteilen Bürgerversammlungen abgehalten werden, um die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren“, schlug er vor. Ein guter Weg, war man sich im Gremium einig und um mit Zahlen aufwarten zu können, wurde Bürgermeister Gürtler einstimmig ermächtigt dahingehend Berechnungen anstellen zu lassen.

Änderung der Wasserabgabesatzung

Das Widerspruchsrecht beim Einbau von Funkwasserzählern ist weggefallen. Die Wasserabgabesatzung wurde in den entsprechenden Passagen geändert. Nachdem der für den Markt Tännesberg günstig gestaltete Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Weiden zum Ende des Jahres ausläuft, ist eine neue Vertragsgestaltung erforderlich. Da die einzuholenden Angebote meist eine äußerst kurze Bindepflicht haben, wurde Erster Bürgermeister Ludwig Gürtler beauftragt, Vergleichsangebote einzuholen und mit dem günstigsten Bieter den Stromlieferungsvertrag abzuschließen.

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters

„Es gibt nichts, wofür sich Menschen nicht interessieren“, meinte Gürtler, als er die Verwertung des schlagzeilenträchtigen Autowracks aus dem „Kainzspeicher“ ansprach. Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind, war das Wrack einem Autoliebhaber knapp 2.500 Euro wert.

Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe gab Gürtler bekannt, dass nachfolgende Aufträge vergeben wurden:

  • die Bodenentsorgung beim Ausbau der „Hinteren Gasse“ an die Firma Hierold Bau GmbH, Moosbach, in Höhe von 37.143,47 Euro
  • die Fundament- und Pflasterarbeiten eines Bushäuschens an der B 22 an die Firma Josef Hartinger Tiefbau GmbH, Kleinschwand, in Höhe von 8.708,42 Euro
  • die Heckenpflanzung im Rahmen des Ausgleichsflächenkonzepts an die Firma Rolf Schmidt GmbH, Schirmitz, in Höhe von 25.371,99 Euro
  • die Sanierung der Ortsdurchfahrt Kaufnitz an die Firma Georg Huber, Inh. Josef Rappl GmbH & Co. KG, Rötz, in Höhe von 29.272,25 Euro

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