Junger Pole auf ausgedehnter Diebestour unterwegs

Weiden. Wahrlich nicht einfach machte es sich das Schöffengericht, um Licht ins Dunkel bei einer Einbruchserie im Sommer und Herbst 2022 zu bringen. Sogar eine telefonische Nachfrage bei einem Sachverständigen für DNA-Analysen in einer Verhandlungspause musste dazu herhalten, um ein gerechtes Urteil zu fällen.

20230622 Pole wegen Diebstahl verurteilt Foto Martin Stangl
Sieben Zeugen hatte das Amtsgericht geladen, um Licht in die Einbruchserie in Moosbach und Kastl durch einen Polen zu erbringen. Eine Simultandolmetscherin übersetzte für den Angeklagten, dem ein Pflichtverteidiger zur Seite stand (von links nach rechts). Foto: Martin Stangl

Insgesamt vier Einbrüche im Sommer 2022 legte Staatsanwältin Franziska Kleber in ihrer Anklageschrift einem 25-jährigen Polen zur Last. Drei Taten im Raum Kastl gab der Angeklagte zu. Den Einbruch in Vohenstrauß stritt er ab, obwohl eine erdrückende Beweislage vorhanden war. Selbst ein Gespräch mit seinem Pflichtverteidiger Maximilian Siller aus Hof konnte ihn nicht umstimmen.

Unheimliche Einbruchsserie begann im August 2022

Die Vorgehensweise bei den Einbrüchen war immer gleich: Es waren Feldscheunen oder Fischerhütten, die gezielt ausgespäht wurden. Alle Tatorte lagen weit von Siedlungen entfernt, damit der Täter ungestört und mit großer krimineller Energie seine Taten vollbringen konnte.

Der größte Entwendungsschaden entstand bei einem Einbruch im Raum Moosbach. Beim Einbruch in ein abseits gelegenes, landwirtschaftliches Anwesen wurden Gegenstände im Wert von über 17.000 Euro erbeutet.

Holzspalter mit über 400 Kilogramm Gewicht erbeutet

Neben 1000 Litern Diesel, einem Quad und diversen anderen Gegenständen wurde auch ein Holzspalter mit über 400 Kilogramm Gewicht erbeutet. Das warf natürlich die Frage auf, ob der Angeklagte als Einzeltäter infrage kam oder eine Bande am Werk war. Letztendlich wurde diese Frage bei der Verhandlung vor dem Weidener Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hubert Windisch nicht geklärt.

Um den Tatnachweis zu erhärten, wurde eine DNA-Analyse an einem zurückgelassenen Tatwerkzeug veranlasst. Diese ließ den Schluss zu, dass der Mann auch in diesem Fall der Täter ist.

Drei Einbrüche in einer Nacht

Unumwunden gab der Angeklagte seine Täterschaft bei der Einbruchserie im Raum Kastl Ende November 2022 zu. Der erste Einbruch der Nacht ereignete sich damals in einer Scheune. Geklaut wurde alles, was nicht Niet- und Nagelfest war: Soundboxen, Kühlschrank, Stromaggregat, Bier und Spirituosen im Gesamtwert von 2600 Euro. Dabei entstand ein Sachschaden von 750 Euro.

Nicht weit von dieser Scheune befand sich der nächste Tatort. Die Beute war mit der Entwendung eines Überbrückungskabels, verschiedenen Zapfgarnituren und diversen kleineren Gegenständen relativ überschaubar. Eine größeren „Erfolg“ hatte der Angeklagte dagegen in der nächsten Scheue: Dort erbeutete er ein Notstromaggregat, eine Kippsäge und weiteres Diebesgut.

Sieben Zeugen vernommen

Um die Täterschaft zweifelsfrei nachweisen zu können, erschienen insgesamt sieben Zeugen. Die mit der Bearbeitung beauftragten Kripobeamten aus Vohenstrauß und Kemnath berichteten übereinstimmend von Spuren, die dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Darunter auch Fußspuren.

Auch die Geschädigten wurden in den Zeugenstand gebeten. Alle berichteten davon, dass in den vergangenen Jahren in ihre Scheunen mehrfach eingebrochen wurden. Die Aufbewahrung von teilweise landwirtschaftlichem Gerät dient unisono dazu, im Außenbereich dem Beruf oder dem Hobby nachzugehen.

Bei der Einbruchserie, die nun zur Verhandlung stand, attestierten sie dem Täter besonders rohe Gewalt, um an das Diebesgut zu gelangen.

Aufgriff auf der Autobahn bei Selb

Den richtigen Riecher hatten die Polizeibeamten, die am 30. November 2022 bei Selb einen Fiat Ducato mit polnischem Kennzeichen kontrollierten. Beim Öffnen der Transportertüren fielen ihnen beinahe die gestohlenen Gegenstände aus dem Auto auf die Füße.

Nachdem zwischenzeitlich Einbruchsanzeigen bei der Kripo eingegangen waren, hatten die Polizeibeamten wenig Mühe, das Diebesgut zuzuordnen. Der Pole wurde umgehend festgenommen und sitzt seit dieser Zeit in der JVA Weiden in Untersuchungshaft.

Staatsanwältin forderte „gepfefferte“ Gefängnisstrafe

Während die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten forderte, blieb der Pflichtverteidiger wesentlich unter der Forderung der Staatsanwältin. Er bezeichnete den Strafantrag als „gepfeffert“.

Insbesondere die Täterschaft, die aufgrund der DNA-Analyse nachgewiesen wurde, sah Rechtsanwalt Siller als nicht hundertprozentig erwiesen an. Das sah das Gericht in seiner Urteilsbegründung anders: Die Vorgehensweise bei der Tat und das DNA-Gutachten sprechen eine eindeutige Sprache.

Um jedoch den Aufgaben einer fairen Rechtsprechung nachzukommen, versicherte sich das Schöffengericht bei der Beratung telefonisch nochmals bei zuständigen Gutachter. Dieser bescheinigte eine 521.000-fache Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte identische genetische Merkmale mit der sichergestellten Spur am Einbruchswerkzeug hat.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Noch im Sitzungssaal nahmen alle Beteiligten das Urteil an und die Reise des Angeklagten ging zurück in die Justizvollzugsanstalt am Almesbacher Weg.

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