Neuauflage des Weidener Adressbuches – jetzt Widerspruch einlegen

Weiden. Noch vor den Sommerferien erscheint in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches. Wer darin nicht erscheinen möchte, sollte jetzt Widerspruch einlegen.

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Das Weidener Adressbuch erscheint noch vor den Sommerferien. Foto: János Balázs

Das Adressbuch wird neben allgemeinen Informationen, Angaben zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Firmen und Gewerbetreibenden wiederum auch Familienname, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger enthalten, die einer Weitergabe dieser Daten an den Adressbuchverlag nicht schriftlich widersprochen haben.

Wiederspruchsantrag per E-Mail nicht gültig – per Post senden

Wer im neuen Adressbuch nicht aufgenommen werden möchte, kann schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) bis 10.05.2015 eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden i.d.OPf., Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden einsenden.

Ein entsprechender Antrag ist im Rathaus-Serviceportal unter „Widerspruchsrecht für Meldedaten – Übermittlungssperre“ verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben und per Post oder Boten an die Stadt eingesandt werden. Per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bei früheren Ausgaben bereits eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauf folgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden.

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