Ohne Fahrerlaubnis, aber mit 1,5 Promille unterwegs

Grafenwöhr. Einer Polizeistreife fiel vergangene Nacht ein schlangenlinienfahrendes Auto auf. Bei der Kontrolle des Autofahrers (25) kamen noch mehr Verstöße zum Vorschein.

Symbolbild: Pixabay

Heute Nacht gegen 01:40 Uhr wurde eine Streifenbesatzung auf einen Schlangenlinienfahrer auf der Staatsstraße 2168 zwischen Netzaberg und Grafenwöhr aufmerksam. Der Fahrer (25) wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Als die Streifenbesatzung den 25-Jährigen auf seine Fahrweise ansprach, konnten die Beamten aus dem Auto deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Der junge Mann konnte auch keinen Führerschein vorweisen, da sich dieser angeblich in seinem zweiten Geldbeutel zu Hause befindet.

Führerschein vor zwei Wochen verloren

Eine Überprüfung seiner Angaben ergab jedoch, dass er keinen Führerschein mehr besitzt, da ihm dieser bereits zwei Wochen zuvor aufgrund einer Verkehrsunfallflucht unter erheblichem Alkoholeinfluss entzogen wurde. Außerdem stellten die Beamten noch fest, dass für das Auto kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht.

Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Es folgte daher eine Blutentnahme im Krankenhaus Kemnath. Dem Fahrer drohen nun eine Anzeige aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß nach demPflichtversicherungsgesetz.

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