Wird Wärmeplanung zur kommunalen Pflichtaufgabe?
Waldsassen. Die Kommunale Wärmeplanung könnte zur Pflichtaufgabe für Städte und Gemeinden werden. Entsprechend groß war das Interesse bei einer Infoveranstaltung der etz Nordoberpfalz in der Klosterstadt.
In der Geschäftsstelle der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz in Waldsassen drehte sich jetzt alles rund um die kommunale Wärmeplanung. Das Energie-Technologische Zentrum (etz) Nordoberpfalz hatte eingeladen, um mit Vertretern der beiden regelgebenden Verbände AGFW e.V. und DVGW e.V. den rund 45 Teilnehmenden Hintergründe und den aktuellen Gesetzesstand des „Wärmeplanungsgesetzes“ näherzubringen.
Bei einer kommunalen Wärmeplanung wird für jeden Ortsteil einer Gemeinde untersucht, welche Heizart die sicherste, kostengünstigste und klimafreundlichste ist und ob sich beispielsweise ein Wärmenetz für den Verbraucher wirtschaftlich darstellen lässt oder er selbst mit Wärmepumpe und Co. seine Wärme erzeugen sollte.
Wie viel Personal ist dadurch gebunden?
An dem Veranstaltungsnachmittag wurden unter anderem die Fragen beantwortet, wie viel Kapazitäten in den Gemeindeverwaltungen durch eine kommunale Wärmeplanung gebunden werden und welchen Vorteil die Bürger ziehen können. Nach einer Begrüßung durch den Geschäftsführer des etz Nordoberpfalz, Matthias Rösch, und Waldsassens zweiter Bürgermeister Karlheinz Hoyer, erläuterte Thomas Wencker vom DVGW die zahlreichen Möglichkeiten, Wärmenetze zu betreiben.
Bundesweite Verpflichtung für kleinere Kommunen
„Systemisches Denken und die Betrachtung von Schnittstellen ist für eine sichere und kosteneffiziente Wärmeversorgung wichtig.“, so Wencker. Für besonderes Aufsehen sorgte die Aussage von Gunnar Maaß vom AGFW, dass eine bundesweite Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung auch für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohner gerade beim Gesetzgeber heiß diskutiert werde. Auch die Aussicht auf aufwändige Abstimmungsprozesse mit Versorgern im Rahmen einer Wärmeplanung stießen bei den anwesenden Gemeindepolitikern und Verwaltungsmitarbeitern aufgrund einer ohnehin schon angespannten Personalsituation in den Kommunen auf wenig Gegenliebe.
Handlungsbedarf auf dem Wärmesektor
Nach einer heißen Diskussionsrunde waren sich am Ende der Veranstaltung jedoch alle einig: Um der Klimakrise entgegenzuwirken, muss besonders im Wärmesektor gehandelt werden. Ob eine Pflicht zu kommunalen Wärmeplanung für kleine Kommunen in einem „vereinfachten Verfahren“, wie es im Gesetzesentwurf heißt, kommt, wird final im Herbst 2023 auf Bundesebene beschlossen. Was schließlich die Formulierung „vereinfachtes Verfahren“ in der Praxis bedeutet, ist wiederum Ländersache und liegt somit in der Hand des Freistaats.
* Diese Felder sind erforderlich.