Schlangenlinien und verschwundenes Auto: Betrunkene beschäftigen Polizei

Pressath/Grafenwöhr. Gleich mit zwei betrunkenen Autofahrern hatte es die Polizei gestern zu tun. Dabei rief einer sogar selbst die Beamten um Hilfe – er fand sein Auto nicht mehr. 

Der Besatzung eines Rettungswagens war am Donnerstagabend gegen 20.30 Uhr ein in Schlangenlinien fahrendes Auto auf der B 470 auf Höhe Pressath aufgefallen. Der Skoda war mit nur etwa 30 Stundenkilometern unterwegs. Als die Fahrerin schließlich selbstständig am rechten Fahrbahnrand angehalten hatte, stoppten die Rettungssanitäter ebenfalls und sicherten mit eingeschaltetem Blaulicht die Örtlichkeit ab.

Grund für Schlangenlinien schnell klar

Im Gespräch mit der 63-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf stellten sie fest, dass ihre Atemluft nach Alkohol roch. Daraufhin verständigten sie die Polizei und beaufsichtigten bis zu deren Eintreffen die offensichtlich Angetrunkene. Der durchgeführte Alco-Test bestätigte die Feststellungen der Sanitäter – die Dame stand erheblich unter Alkoholeinfluss.

Nachdem ihr Auto verkehrssicher abgestellt worden war, musste sich die Dame einer Blutentnahme unterziehen und hat nun mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu rechnen.

Wo ist mein Auto?

In Grafenwöhr nahm in derselben Nacht gegen 02.15 Uhr ein Osteuropäer die Hilfe der Polizei in Anspruch. Er teilte mit, dass er seinen Mercedes Kastenwagen nicht mehr auffinden würde. Eine Streife der Polizeiinspektion Eschenbach traf den Anrufer erheblich alkoholisiert an. 2,3 Promille zeigte das Alkoholmessgerät.

Nach einer kurzen Suche in der Umgebung fanden die Beamten und der Betrunkene den Klein-Lkw schließlich wieder. An einen sofortigen Fahrtantritt des Besitzers war dennoch nicht zu denken – dies wurde ihm wegen des vorangegangenen Alkoholkonsums von den Beamten untersagt. Um sicherzustellen, dass der 25-Jährige sich nicht über die polizeiliche Anordnung hinwegsetzt, wurde sein Fahrzeugschlüssel einbehalten. Die Polizisten machten ihm klar, dass er den Schlüssel bei der Polizei erst dann abholen und seine Fahrt antreten dürfe, wenn er seinen Rausch ausgeschlafen hat.

* Diese Felder sind erforderlich.