Agentur für Arbeit: Arbeitslosmeldung ab September wieder persönlich

Weiden. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Weiden rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr an den Geschäftsstellen Weiden, Tirschenreuth, Eschenbach und Vohenstrauß möglich.

Wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit Weiden ihren Kundinnen und Kunden dringend, vorher unter der Nummer 0961 / 409 1000 (gebührenfrei) einen Termin zu vereinbaren. Zudem ist die Agentur für Arbeit Weiden auch weiterhin über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 zu erreichen.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit
konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu findet man hier.

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend:

Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für
Arbeit erfolgen.

Arbeitslos:

Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Weitere Informationen findet man auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

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