Aus Neugier Kokain bestellt: “bewaffneter Drogenhandel”

Weiden. Wegen bewaffneten Handels mit Drogen stand ein Industriemechaniker (29) vor dem Schöffengericht in Weiden. Eine Bewährungsstrafe war die Quittung.

Wie schnell die Neugier auf Betäubungsmittel vors Gericht führen kann, davon kann ein 29-jähriger Industriemechaniker aus dem Landkreis Neustadt/WN nun berichten. Nur sein umfassendes Geständnis und der glaubhafte Nachweis einer bereits begonnenen Drogentherapie bewahrten ihn vor dem Gefängnis.

Illegales Klappmesser lagert neben Drogen

Schon die Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Christoph-Alexander May ließ aufhorchen: Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben aus reiner Neugierde im Internet ein Gramm Kokain zum Eigengebrauch bestellt. “Die Wirkung hat mir gefallen”, bestätigte der Mann später bei der Vernehmung. Schon eine Woche später setzte er deshalb eine weitere Bestellung ab. Da waren es laut Staatsanwalt schon drei Gramm.

Dass er rege im Internet unterwegs war, zeigt auch die Tatsache, dass der Angeklagte bei einem großen Versandhändler ein Springmesser mit einer in Deutschland nicht erlaubten Klingenlänge bestellte. Erlaubt ist eine Klinge von bis zu 8,5 Zentimeter. Das vorgefundene Messer wies jedoch 9,5 Zentimeter auf, was als illegale Waffe gilt. Dieses bewahrte er im Schlafzimmer auf – in direkter Nähe zum Kokain.

Nächster Schritt: der Handel

Wie in vielen ähnlichen Drogenkarrieren folgte der Handel mit Drogen, um den Eigenbedarf zu finanzieren. Aufgrund des sichergestellten Handys konnte die Kripo mehrere Bestellungen über das Darknet nachverfolgen. Der Angeklagte bestellte Kokain und verkaufte es mit Gewinn an sogenannte Freunde weiter. Auch Marihuana, dessen Eigengebrauch er bestritt, war unter den Bestellungen.

Eines der Päckchen wurde dem Mann dann zum Verhängnis: Ein Drogenspürhund schlug in einem Versandzentrum an. Es folgte umgehend eine Durchsuchung der Wohnung in Weiden. Was die Fahnder fanden, war eindeutig: Springmesser, Feinwaage, Schnupfbox und weitere Utensilien, die zweifelsfrei auf einen Handel mit Betäubungsmitteln hinwiesen. All das brachte schon einmal 14 Tage Untersuchungshaft.

In der Erklärung seines Strafverteidigers Stephan Gesierich zeigte sich der Angeklagte weitgehend geständig. Er räumte sowohl Konsum als auch Handel mit den Betäubungsmitteln ein. Lediglich die Bedeutung des Messers schwächte er ab: “Ich habe nur an Freunde verkauft. Dafür brauchte ich kein Messer, weil ich meine Abnehmer schon sehr lange kenne.”

Staatsanwalt beantragt Bewährungsstrafe

In seinem Plädoyer ging Staatsanwalt May vom unerlaubten Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus. Aufgrund der begonnenen Suchttherapie, des Geständnisses und der guten sozialen Einordnung beantragte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung.

Der Verteidiger führte vor allem die Einsicht seines Mandanten an und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Nach kurzer Beratung gab das Gericht bekannt, dass es den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monate verurteilte. Zusätzlich muss der Verurteilte eine Geldstrafe von 1200 Euro an den Drogen-Präventionsverein “Keine Macht den Drogen” zahlen. Noch im Gerichtssaal verzichteten alle Prozessbeteiligten auf Rechtsmittel.

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