Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Nord II” in Parkstein steht fest

Parkstein. Die Marktgemeinderatssitzung hat entschieden: der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord II" steht nun fest.

Der Bebaungsplan “Gewerbegebiet Nord II” betrifft das mittlerweile fertiggestellte große Gebäude der Firma Witron. Foto: Walter Beyerlein

Der Marktgemeinderat Parkstein hat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord II“ mit der Gegenstimme von Sylvia Korsche-Ströhl (FWG) als Satzung beschlossen. Dem Beschluss ging die umfangreiche Vorstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und einer Privatperson mit gleichzeitiger Abwägung der geäußerten Meinungen voraus.

Bürgermeister Reinhard Sollfrank stellte für den verhinderten Dipl.-Ing. Josef Schöberl, Architekturbüro, die Stellungnahmen von den Behörden und Organisationen vor. Doch bereits bei der Abwägung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord meldete sich Korsche-Ströhl.

Korsche-Ströhl legt Widerspruch ein

Sie widersprach der dargelegten Meinung des Marktes Parkstein zur Äußerung des Planungsverbandes. Ausdrücklich lehnte es die Markträtin ab, der Belange der Gewerbegebietserweiterung Vorrang gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung einzuräumen – eine Meinung, die bei einem späteren Tagesordnungspunkt Korsche-Ströhl „noch auf die Füße fällt“.

Unabhängig davon akzeptierte der zahlenmäßig geschwächte Marktgemeinderat mit 10:1 die eigene Stellung des Marktes. Ähnlich verlief auch die Abwägung der Stellungnahme des Marktes zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hier stimmte Silvia Korsche-Ströhl der Meinung der Fachbehörde zu, dass landwirtschaftliche Flächen nicht „einfach entfernt“ werden dürften.

Landwirtschaftliche Flächen sollten erhalten bleiben

Das Abstimmungsergebnis war ebenfalls wieder 10:1 Stimmen zugunsten der Abwägung des Marktes Parkstein. Bürgermeister Sollfrank räumte hier ein, dass landwirtschaftliche Flächen „im Prinzip“ erhalten bleiben sollten. In der Entscheidung, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen, blieb Korsche-Ströhl bei ihrer Ablehnung. Damit ergab sich das Abstimmungsergebnis für die Annahme des Bebauungsplanes als Satzung.

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, dass die Ferienbetreuung für die Sommer- und Herbstferien 2022 beibehalten und auch in den Faschings-, Oster- und Pfingstferien 2023 weitergeführt wird. Die Jahresrechnung 2021 liegt ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt/WN zur Einsichtnahme auf.

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