Ein Jahrhundert-Leben zwischen Spanien und der Oberpfalz
Weiden. Gregoria Garcia Alonso blickt auf ein Jahrhundert bewegtes Leben zwischen Spanien und der Oberpfalz zurück. Die gebürtige Spanierin feierte im Franz-Zebisch-Seniorenheim ihren 100. Geburtstag. Oberbürgermeister Jens Meyer und AWO-Vorsitzende Hilde Zebisch gratulierten.
Als Gregoria Garcia Alonso, eine gebürtige Spanierin, 1923 als eines von acht Kindern einer Arbeiter- und Bauernfamilie in Muriedas nahe Santander auf die Welt kam, regierte auf der iberischen Halbinsel König Alfons XIII., spanische Truppen kämpften in Marokko gegen Berber und die daraus folgenden innenpolitischen Spannungen führten ab dem 13. September 1923 zur Diktatur von General Miguel Primo de Rivera, die der König billigte.
Alles andere als günstige Voraussetzungen also für ein Leben in Frieden und Wohlstand für die junge Frau, die mit 23 Jahren, im Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs und mitten in der faschistischen Diktatur General Francos ihren Mann Antonio Lopez Angulo heiratete.
Gastarbeiter in Altenstadt/WN
Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. 1966 kam die Familie nach Deutschland. Gregoria Garcia Alonso und ihr Mann arbeiteten beide bei den Firmen Beyer & Co. und Hofbauer in Altenstadt/WN. Mit Eintritt ins Rentenalter verlegte das Ehepaar 1983 den Wohnsitz wieder nach Spanien. Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2009 kehrte die Seniorin in die Oberpfalz zurück. Sie hat fünf Enkel und sechs Urenkel.
Schon vor dem Frühstück statteten Heimleiter Manoel Schmidt, Pflegedienstleitung Petra Gierhardt und viele Mitarbeiter und Bewohner dem Geburtstagskind einen Besuch ab. Nach dem Mittagessen reihte sich die Familie in den Reigen der Gratulanten ein, zu denen auch Oberbürgermeister Jens Meyer und AWO-Vorsitzende Hilde Zebisch zählten. Am Nachmittag servierte das Pflegeheim Kaffee, selbstgebackene Kuchen und Torten.
Anwerbeabkommen mit Spanien
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien wurde am 29. März 1960 unterzeichnet (Kabinett Adenauer III) und führte zum Beginn einer spanischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen insgesamt rund 600.000 spanische Gastarbeiter nach Deutschland.
1974 lebten noch rund 270.000 von ihnen in Deutschland und stellten damit nach türkischen, italienischen, jugoslawischen und griechischen Gastarbeitern eine vergleichsweise kleine Gruppe.
Das Anwerbeabkommen verband das deutsche Bedürfnis, den Arbeitskräftemangel zur Zeit des Wirtschaftswunders zu reduzieren, mit dem Wunsch Spaniens, Devisen einzunehmen und „sozialen Druck abzuleiten“, da sich das Regime Francos unter Druck sah, Arbeitsplätze schaffen zu müssen, aus der politischen Isolation zu gelangen und der Bevölkerung mehr Reisemöglichkeiten zuzubilligen.
Spanischen Staatsbürgern wurde ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Im Unterschied zum 1955 abgeschlossenen Abkommen mit Italien beinhaltete das Anwerbeabkommen mit Spanien ein Listenverfahren, welches zum Aufbau eines Bewerberpools in Spanien führte. Dieser erhielt für Spanien die bessere Möglichkeit, strukturelle Folgen der Abwerbung zu überblicken, etwa um den Fachkräftemangel im Inland nicht zu erhöhen oder um Personen, die der Wehrpflicht entgehen wollten, von der Ausreise abzuhalten.
Deutschland profitierte mittels der in Spanien angelegten Bewerberpools durch ein beschleunigtes Verfahren, einen besseren Überblick über das Arbeitskräftepotential und die bereits bei Poolaufnahme erfolgten Gesundheitstests. Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten, darunter Portugal, was zu einem Wachstum der ibero-deutschen Community führte.
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