Gemeinde Theisseil stemmt sich gegen die Auflösung der Muglhofer Gruppe

Letzau. Die Theisseiler Verbandsräte waren in der heutigen Sitzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Muglhofer Gruppe angehalten, gegen die vorliegende Satzungsänderung zu stimmen, obwohl nicht alle von ihnen von dem Votum überzeugt sind.

Die Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Muglhofer Gruppe hängt wie ein Damoklesschwert über der Gemeinde. Der Gemeinderat hat seine Verbandsräte angewiesen, in der heutigen Verbandsversammlung gegen die Auflösung zu stimmen. Foto: Gabi Eichl

Der Gemeinderat hat die sieben Theisseiler, die die Mehrheit in dem Zweckverband stellen, angewiesen „gegen die Änderung der Verbandssatzung zu stimmen“. Dies solle gemäß Artikel 33 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit geschehen.

In der jüngsten Sitzung wurde dieser Beschluss mit drei Gegenstimmen mehrheitlich getroffen. Die Verbandsräte sind zumindest angewiesen, wie schon im Juni, ein weiteres Mal abzulehnen, dass die Wasserversorgung in die Verantwortung der einzelnen Gemeinden des Zweckverbandes übertragen wird.

Gemeinde soll das Netz übernehmen

Konkret soll die Gemeinde Theisseil laut Bürgermeister Johannes Kett vom 1. Dezember an schon das Leitungsnetz übernehmen. Gleich darauf will sie eine Wasser- und Gebührensatzung erlassen, damit vom 1. Januar 2024 an Beiträge erhoben werden können.

Der SPD-Sprecher Josef Herrlein machte deutlich, den Beschluss nicht mittragen zu wollen. Er findet:

Das geht gegen mein demokratisches Grundverständnis, irgendjemandem vorzuschreiben, wie er abzustimmen hat. Josef Herrlein

Der CSU-Bürgermeister und auch sein Stellvertreter Karl Völkl (ebenfalls CSU) hielten dagegen. Die Entscheidung sei von einer derart großen Tragweite für die Gemeinde, dass diese nur der gewählte Souverän, also der Gemeinderat treffen könne. Deshalb hätten die Verbandsräte als Vertreter des Gemeinderates auch in dessen Sinn abzustimmen.

Verbandsräte als „Gesandte“ des Gemeinderates

Der Rathauschef bezeichnete die Verbandsräte als „Gesandte“ des Gemeinderates, die nicht frei entscheiden könnten. Vielmehr repräsentierten sie die Haltung des Gemeinderates.

Selbstverständlich könne man sie in letzter Konsequenz nicht zu einem Votum zwingen, aber es sei ein übliches Verfahren. Was die sieben Verbandsräte dann daraus machten, sei eine andere Sache.

Geplante Satzungsänderung ist „abstrus“

Die Satzungsänderung nannte der Bürgermeister „abstrus“. Nach dieser würde die Gemeinde auf einmal Eigentümer von einem Wasserleitungsnetz, bei dem sie keine Ahnung habe, wo die Leitungen überhaupt liegen. Weiter kritisiert er:

Und wir sollen uns plötzlich um den Betrieb des Wasserleitungsnetzes kümmern, obwohl wir nicht einmal das Personal dafür haben. Josef Herrlein

Gerhard Frank (Frei Wähler), der den Verbandsratssitz des zurückgetretenen Stefan Kett (Freie Wähler) übernommen hat, bemängelte, dass die Gemeinderäte in der öffentlichen Sitzung Dinge beschließen sollten, die sie erst im nicht-öffentlichen Teil erführen. „Tut mir leid, da bin ich raus“, sagte er.

Ein Déjà-vu

Heribert Schiller fragte, warum es im Zweckverband um exakt dieselbe Satzungsänderung gehe, die schon einmal im Juni abgelehnt worden sei. Der Bürgermeister antwortete, das sei korrekt, das sei genau dieselbe Satzungsänderung.

Der Gemeinderat unterbrach an dieser Stelle seine öffentliche Sitzung und führt diese erst später fort. Letztendlich stimmten drei Gemeinderäte gegen die Anweisung der Verbandsräte.

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