Gemeinderat beschließt Anleinpflicht für große Hunde und Kampfhunde

Speinshart. „Der will doch nur spielen“ oder „der beißt nicht“, diesen Satz hören Passanten öfters, wenn sich ein Hund ohne Leine nähert. Manchmal eine Fehleinschätzung. Deshalb beschließt der Gemeinderat eine Anleinverordnung.

Bei Appellen an die Hundebesitzer soll es in der Gemeinde Speinshart nicht bleiben. Eine Anleinverordnung regelt ab 1. Oktober die Pflichten beim Gassigehen. Foto: Robert Dotzauer

Nach Vorberatungen beschloss der Rat der Gemeinde Speinshart eine neue Verordnung „über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden“, so die Überschrift der Neuregelung. Sie beschränkt zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zur Einhaltung der öffentlichen Reinlichkeit das freie Umherlaufen von großen Hunden und von Kampfhunden.

Wo und für welche Hunde der Leinenzwang gilt, stellt die Verordnung klar: „Große Hunde und Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und auf dem stark frequentierten Geh- und Radweg zwischen Speinshart und Eschenbach ständig an der Leine zu führen“.

Genaue Definitionen

Auch außerhalb dieser Gebiete herrscht Anleinpflicht bei Annäherung an Passanten und Radfahrer oder zu anderen Hunden. Die Begriffsbestimmungen erläutert § 3 der Verordnung. Danach ergibt sich die Eigenschaft als Kampfhund aus den Vorgaben des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in Verbindung mit einer Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Als „große Hunde“ definiert der Verordnungsentwurf der Gemeinde „erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt“. Stets als große Hunde gelten Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge.

Die Verordnung richtet sich vor allem gegen beratungsresistente Hundehalter, wie Bürgermeister Albert Nickl in der Ratsversammlung betonte. Eine generelle Anleinpflicht für das gesamte Gemeindegebiet und für alle Hunde sei mit der Neuregelung nicht beabsichtigt, stellte Nickl klar. Der Gemeindechef setzt eher auf die gegenseitige Rücksichtnahme. Er verwies zudem auf gesetzliche Verpflichtungen der Hundehalter, verankert zum Beispiel im Bayerischen Jagdgesetz.

Der Speinsharter Verordnungsentwurf definiert auch die Regeln zum Abstandhalten, zur Halsung und zur Leinenführung. Mit der Neuregelung zufrieden, zeigte sich Hundebesitzerin Gabi Scherl. „Es ist wichtig, dass die neue Verordnung nicht zu Einschränkungen des natürlichen Hundebewegungstriebes führt“. Das Mehr an Sicherheit für alle betonte Holger Götz. Die vom Rat einstimmig beschlossene Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Informationen und Anfragen

Im Informationsteil unterrichtete der Bürgermeister den Rat über technische Probleme am Sandrechen der Kläranlage. Die Reparaturkosten und die teilweise Erneuerung der Einrichtung bezifferte Albert Nickl auf knapp 20.000 Euro. Der Auftrag sei an die Firma TMG Maschinenbau Tremmersdorf als wirtschaftlichsten Bieter vergeben worden.

Mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung kündigte der Bürgermeister einen Entwicklungsplan im Rahmen der gemeindlichen Energieleitplanung an. Hintergrund ist die jüngste Beschlusslage des Bundestages zur kommunalen Wärmeplanung. Der Bürgermeister erwartet eine Förderung von 90 Prozent.

Auf die Photovoltaik-Potentialstudie der Gemeinde eingehend kündigte der Bürgermeister weitere Beratungen über die Installation von PV-Anlagen auf dem Dach des künftigen Bauhofes und auf der Kläranlag an. Eine PV-Anlage auf dem Wasserhaus sei Angelegenheit des Wasserzweckverbandes. Über die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Schulhaus entscheidet der Schulverband.

Der Bürgermeister informierte zudem über die Auftragserteilung zur Bankett-Ertüchtigung der „Betonstraße“ und über die Sanierungsvorhaben zur Ausbesserung von Entwässerungsfugen in Speinsharter und Tremmersdorfer Baugebieten.

Gute Nachrichten gab es zur Fahrzeugausstattung der Speinsharter Feuerwehr. Die Brandschützer warten auf ein neues Mehrzweckfahrzeug, das vor einem Jahr bestellt wurde. „Das bei MAN in Auftrag gegebene Fahrgestell ist schon gebaut“, teilte Nickl mit. Nun folge der Fahrzeugaufbau bei der Firma Compoint in Forchheim. Der Bürgermeister rechnet mit einer Auslieferung im ersten Quartal 2024.

Zweiter Bürgermeister Roland Hörl regte an, im neuen Baugebiet in Tremmersdorf eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Johann Mayer mahnte die umgehende Fertigstellung der Pkw-E-Ladestationen und die Säuberung der Baustellen an.

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1 Kommentare

Rene. K - 24.09.2023

Alles Recht gut und schön, ich bin Halter von einen Cane Corso. Ich lasse meinen Hund nur dort frei laufen wo es geht (Feldweg, Güterweg) und wenn ich sehe Auto Traktor Fahrrad Fußgänger egal wird sie angeleint. Mir sind aber schon oft kleine Hunde Größe von einer Katze ingengekommen was nicht angeleint waren die haben sich aufgeführt weil sie denken sie sind Doggen, die lassen sich nicht weg schicken von Besitzer ist mailen weit nix zu sehen, wo ich dann noch Mühe habe meinen Hund unter Kontrolle zu haben den kleinen versuchen weg zu schicken und noch drauf achten muss das ich nicht auf den drauf drehte aus Versehen. So wenn dann meiner die kleinen beißen sollte, was hoffe ich nie passieren sollte. Wer ist dann schuld???? Der Böse große Hund heißt es dann. Also gesetze gut und schön aber die kleinen beißen genau so wenn nicht noch öfters als große Hunde, aber der kleine macht doch nix. Wo ist da die Gerechtigkeit eigentlich bitte?? Wenn müssen alle wirklich alle Leinen Pflicht haben.