“Grandioses” Interesse an der Bürgerversammlung Eslarn

Eslarn. Die Bürgerversammlung am Dienstagabend in der Schulturnhalle erlebte einen regelrechten Besucheransturm. Bürgermeister Reiner Gäbl nannte in seinem Schlusswort das Interesse der Bürgerinnen und Bürger „grandios“ und freute sich außerdem über die ruhige und sachliche Aussprache bei den Fragestellungen.

Die vollbesetzte Turnhalle der Volksschule bei der Bürgerversammlung. Foto: Walter Beyerlein

“Daten – Zahlen – Fakten”, so überschrieb das Marktoberhaupt die Auflistung von statistischen Zahlen. Hier zeigt sich laut dem Bürgermeister bei den Einwohnerzahlen eine erfreuliche Stabilität. Dies untermauern die Zuzüge zum Markt, die deutlich höher als die Wegzüge sind. Die hohen, in etwa gleichbleibenden Geburtenraten stellen nach Überzeugung des Bürgermeisters Eslarn als Standort für die Grundschule nicht in Frage. Wohl aber müsse die demografische Entwicklung des Marktes betrachtet werden, weil die Sterbezahlen die Geburten überwiegen. Ausführlich stellte Reiner Gäbl die umgesetzten Baumaßnahmen des Marktes, einschließlich deren finanzieller Abwicklungen vor.

Zur Gestaltung des Tillyplatzes merkte Gäbl an, dass im Frühjahr noch eine weitere Begrünung erfolgen wird. Das Gewerbegebiet „Zankeltrad“ beschrieb der Bürgermeister als „Erfolgsgeschichte“, weil sich mittlerweile zehn Firmen angesiedelt haben. „Eine Erweiterung wird notwendig werden, was bei den aktuellen Grundstückspreisen, auch für notwendige Ausgleichsflächen, schwierig sein wird“.

Bautätigkeiten im Markt

Bürgermeister Reiner Gäbl. Foto: Walter Beyerlein

Zum Gästehaus oder Ehemaliges Schulhaus versprach der Bürgermeister eine baldige Fertigstellung mit anschließender Vergabe der Wohnungen nach entsprechenden Richtlinien. Den Mietpreis bezifferte Gäbl auf sechs Euro pro Quadratmeter. Das Marktoberhaupt sprach auch die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses am bisherigen Standort an. „Ein Neubau auf der grünen Wiese hätte einen Leerstand mitten im Ort zur Folge gehabt“.

Deutliche Worte Gabls dann zur Entschlammung des Atzmannsees, dessen Schlamm, obwohl nicht belastet, teuer entsorgt werden musste: „Vielleicht wird das künftig bei Einsparung von zehn Prozent Bürokratie in Bayern erleichtert“. Großen Anteil am Berichts hatte auch die Wasserversorgung mit der Sanierung des Hochbehälters „Stückberg“ und der Sanierung der „Stückberg-Quellen“.

Gäbl zeigte auch die geplanten Maßnahmen in der Kindergarten St. Elisabeth und die Maßnahmen an der Volksschule mit Blick auf den Ganztagesbetreuungsanspruch für Grundschulkinder ab 2026 auf.

Auch über Geld wurde geredet

Im Bereich Finanzen zeigt sich das Marktoberhaupt überzeugt, dass die Kreisumlage im Jahr 2024 gegenüber der im Jahr 2023 mit 1.250.883 Euro steigen wird, was auch der Beteiligung des Landkreises an der Finanzierung des Klinikums Weiden geschuldet sei. Der Umfang des Vermögenshaushalts komme dem einer größeren Stadt im Landkreis nahe. Der Unterschied zu Eslarn sei, dass im einheimischen Rathaus weitaus weniger Mitarbeiter dafür zur Verfügung stunden, betonte der Bürgermeister.

Mit gewissem Stolz verwies Gäbl auf die aktuellen Gebührensätze für Wasser und Kanal. Mit 1,79 Euro für den Kubikmeter Trinkwasser befinde sich der Markt Eslarn am „unteren Ende der Fahnenstange“.

Vorhaben Kläranlage

Die Ertüchtigung der Eslarner Kläranlage, schon lange geplant, wird nach dem aktuellen Bauentwurf rund 8.241.000 Euro kosten und eine Bauzeit von rund zwei Jahren beanspruchen. Ebenso „beansprucht“ werden die Haus- und Grundstückseigentümer mit der Entrichtung von Verbesserungsbeiträgen und höheren Abwassergebühren.

Kämmerer Roland Helm. Foto: Walter Beyerlein

Kämmerer Roland Helm stellte die bisher für die Lose Baumeisterarbeiten, Prozess-, Verfahrens- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik geschätzten Kosten, einschließlich der Baunebenkosten vor. Zugleich erläuterte der Kämmerer die rechtliche Situation, die deutlich macht, dass die „Ertüchtigung einer Kläranlage ein beitragsfähiges Vorhaben“ ist.

Hinsichtlich des Zeitablaufes nannte Helm als nächsten Akt nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die EU-weite Ausschreibung, weil die Kosten für das Vorhaben ohne Mehrwertsteuer und ohne Baunebenkosten 5,5 Millionen Euro überschreiten. Liefe alles wie „am Schnürchen“ könnten die Aufträge im Mai 2024 vergeben, mit Arbeiten im Juni 2024 begonnen und diese im Juli 2026 abgeschlossen werden.

Roland Helm machte einen „Exkurs“ zu den Abgaben und erläuterte, dass die Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen jeweils für einen ganz bestimmten Zweck zu verwenden sind. Die letzte Entscheidung, wie die Eigentümer von Häusern und Gebäuden zur Kasse gebeten werden, obliegt dem Marktgemeinderat, machte der Kämmerer deutlich. Zu beachten sei aber auch das Mitspracherecht des Landratsamtes Neustadt/WN als Rechtsaufsichtsbehörde, sollte eine Finanzierung über Kredite erfolgen.

Vom derzeitigen, geschätzten Gesamtaufwand von 8.241.000 Euro sind 6.300.000 Euro über Verbesserungsbeiträge zu erheben. 596.000 Euro werden über die nächsten Jahre verteilt mit den Gebühren erhoben. 700.000 Euro werden als Herstellungsbeiträge festgesetzt und erhoben. Der Markt Eslarn erhält noch Zuschüsse nach der Staatlichen Förderung für wasserwirtschaftliche Vorhaben in Höhe von 645.000 Euro.

Der Kämmerer im Dialog

Auf Fragen aus dem Zuhörerkreis erklärte der Kämmerer, dass bei Gebäuden die Größe anhand der Außenmauern gemessen wird. An einem unverbindlichen Musterbeispiel zeigte Helm die Berechnung eines Verbesserungsbeitrages auf. Wichtig für die Grundstücks- und Hauseigentümer ist zunächst das zweite Halbjahr 2024: Hier wird die erste Rate mit einem Viertel des Verbesserungsbeitrages fällig; weitere Ratenzahlungen sind fällig im ersten und zweiten Halbjahr 2025, die Schlussrate nach der endgültigen Abrechnung im Jahr 2026.

Rein vorsorglich wies Bürgermeister Reiner Gäbl auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten hin, was in Stundung oder auch im Erlass des Beitrages auswirken könne. Roland Helm erklärte deutlich, dass sich die Abwassergebühren andern können, weil hier alle Investitionen, für die es keine Zuschüsse gibt und auch keine Beiträge zu zahlen sind, als kalkulatorische Kosten einfließen und somit eine neue Gebührenkalkulation erfordern.

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