Hoher Fördersatz für Sanierung der Freizeitanlage zu erwarten

Pleystein. Die Stadt kann mit einem hohen Fördersatz für die Sanierung der Freizeitanlage rechnen.

Bis zu 90 Prozent Zuwendungen kann die Stadt Pleystein für die Sanierung der
Freizeitanlage erhalten. Foto: Josef Pilfusek
Bis zu 90 Prozent Zuwendungen kann die Stadt Pleystein für die Sanierung der Freizeitanlage erhalten. Foto: Josef Pilfusek
Foto: Josef Pilfusek
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Josef Pilfusek
Josef Pilfusek

Nach der von der Bayerischen Staatskanzlei am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung können Kommunen für die Sanierung, Modernisierung und barrierefreien Umgestaltung von Bädern – überwiegend Freibäder, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden – im Rahmen des Sonderprogramms „Schwimmbadförderung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr bis zu 80 Prozent Zuwendungen erhalten.

„Der Fördersatz wird verdoppelt“, ließ Bürgermeister Rainer Rewitzer in der Stadtratssitzung am Dienstag, 13. Juni, wissen und ergänzte: „Für finanzschwache Kommunen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 90 Prozent angehoben. Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von derzeit 5,807 Millionen auf 8 Millionen Euro angehoben.“ Das war für Ulrich Weig (FWG/SPD) ein Grund, der zweiten Bürgermeisterin Andrea Lang für deren „unermüdlichen Einsatz“ zu danken.

„Ich bin ja beruflich tätig“

Eigentlich wollte Thomas Parton (FWG/SPD) den Antrag der G3 Immobilien GmbH und des Wolfgang Gallitzendörfer zur Wohnungs- und Gewerbebebauung sowie zwei weitere Bauanträge vertagen lassen. Als Grund gab er die erst am Sitzungstag eingetroffenen Unterlagen an, die er – „ich bin ja beruflich tätig“ – nicht mehr habe ansehen können. Eine Mehrheit dazu gab es aber nicht.

Vielfältiges und zukunftsfähiges Wohn- und Gewerbequartier

Für das geplante Wohn- und Gewerbequartier „Am Baumgarten“ soll nach den Plänen des Architekten Roland Pflaum, Irchenrieth, das betreffende Grundstück zu einem vielfältigen und zukunftsfähigen Wohn- und Gewerbequartier entwickelt werden. Dazu gehören die Entwicklung eines lebendigen Ortsteils für junge Familien, ein Städtebau mit ausgewogenen privaten und öffentlichen Grünanlagen, wirtschaftlicher und qualitativer Wohnungsbau in Holzbauweise, die Schaffung einer neuen städtebaulichen Ansicht aus Richtung Süden und die zentrale Energieversorgung. Im südlichen Bereich des Plangebiets soll eine Wohnhaussiedlung in Holzbauweise mit zwei Kettenhausanlagen und vier frei stehenden Einfamilienhäusern entstehen.

Zu der von Werner Rieß (SPD/FWG) angesprochenen Erschließung in Bezug auf die Kanalisation sagte Wolfgang Gallitzendörfer, dass die Häuser grundsätzlich ohne Keller geplant seien und es daher keine Probleme geben dürfte. Anderenfalls müsste ein Hebewerk eingebaut werden.

„Ich favorisiere andere Grundstücke“

Parton sprach zwar von einem tollen Engagement – „mir gefällt es optisch ganz gut“ –, befürchtete aber ein Überangebot an Bauplätzen. „Ich favorisiere andere Grundstücke“, sagte Uli Weig – auch er sprach von einer sehr guten Planung – und stimmte wie Parton gegen die Einleitung des Verfahrens. Diese soll nach dem Beschluss mit einem Scoping-Termin bei der Regierung der Oberpfalz beginnen.

Laut Geschäftsleiter Günter Gschwindler werden danach die weiteren Fachstellen beteiligt. „Aus städtebaulicher Sicht ist dieses Gebäude ein wichtiger städtebaulicher und charakteristischer Bestandteil des Ensembles und gerade im Hinblick auf die bauliche Situation und den Erhaltungszustand des Gebäudes jederzeit sanierungsfähig“, heißt es in der Stellungnahme des Architekten und Städteplaners Markus Rösch zu den Anträgen auf Abbruch von zwei Wohngebäuden in der Neuenhammerstraße.

Erhaltung der Gebäude nicht vorstellbar

Dennoch sei eine Erhaltung der Gebäude in keiner Konstellation vorstellbar. Der Planer empfiehlt daher unter anderem, das Gebäude in seinem Erscheinungsbild zu dokumentieren. Das sah auch der Stadtrat so und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch.

Keine Stellungnahme wird der Markt Moosbach zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet „Solarpark Straßäcker“ erhalten.

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