Lärmschutz gesetzlich festschreiben

Neustadt/WN. „Die unmittelbaren Anwohner haben Sorgen, dass ihre Liegenschaften irgendwann nichts mehr wert sind“, sagte CSU-Ortsvorsitzender Alois Zehrer gegenüber Ulrich Lange. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war auf Einladung von Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht in die Kreisstadt gekommen, um sich von den Auswirkungen einer elektrifizierten Bahnstrecke ein Bild zu machen.

„Die Region steht mehrheitlich hinter einer Elektrifizierung“, sagte Rupprecht. Das gelte aber nur unter zwei Voraussetzungen. Erstens müsse neben der Nutzung für Güterzüge ein hochwertiger Personenverkehr gewährleistet sein und zweitens müsse es das hohe Schutzniveau der Lärmvorsorge geben.

Wir wollen den hohen Lärmschutz gewährleistet wissen,

betonte auch Bürgermeister Rupert Troppmann, der auf entsprechende Beschlüsse im Stadtrat verwies. Ob der mit der Lärmvorsorge verbundene Rechtsanspruch auf umfängliche Maßnahmen zur Reduzierung der Schallwellen tatsächlich greift, entscheide sich aber erst im Planfeststellungsverfahren – einem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz über den Schienenausbau längst entschieden ist.

Lärmschutz gesetzlich festschreiben

Rupprecht und Lange wollen deswegen bereits vor dem Planfeststellungsverfahren den Anspruch auf Lärmvorsorge gesetzgeberisch festschreiben. Das Modellprojekt „Leiser Rhein“, ein Programm zur Reduzierung der Lärmemissionen im Mittelrheintal, soll als Vorbild dienen. Konsens herrsche darüber, dass bis zum Jahr 2020 der Schienenlärm halbiert werden soll.

Rechtzeitig den Dialog suchen

In der allgemeinen Diskussion spräche sich zunächst mal jeder für mehr Schienenverkehr aus, meinte Lange. „Wir als Verkehrspolitiker wissen, dass wir das nur bekommen, wenn der Lärmschutz gewährleistet ist“, betonte der Bundestagsabgeordnete aus dem schwäbischen Nördlingen. Mit dem „ständigen Knattern“ von Graugussbremsen könne die Akzeptanz bei der Bevölkerung nicht erreicht werden. Entscheidend sei es, rechtzeitig in den Dialog aller Beteiligten zu gehen. „Die Erfahrung zeigt, dann bringt man es auch parlamentarisch zu etwas“, versicherte Lange.

Lärmvorsorge, Lärmschutz, Schienenlärm, Güterzüge
Der Lärm der Güterzüge kriecht den Hang entlang zur darüber liegenden Wohnbebauung. Albert Rupprecht (von rechts), Alois Zehrer, Ulrich Lange und Rupert Troppmann wollen den bestmöglichen Lärmschutz gesetzlich festschreiben. Bild: B. Grimm

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