Polizisten bespuckt, beleidigt, getreten: Raufbold bekommt Bewährung

Weiden. Vor über zwei Jahren hat ein 32 Jahre alter Mann aus Weiden mehrere Polizisten beleidigt ("Nazis, Hurensöhne, Missgeburten"), bespuckt und getreten. In der Berufung wird ihm noch einmal Bewährung gewährt.

Foto: Bundespolizei

Das war passiert: Anwohner hatten im November 2020 gegen Mitternacht die Polizei gerufen, weil der 32-Jährige in der Siechenstraße randalierte. Der Oberpfälzer trat gegen Autos und Türen, schlug gegen Rollläden. Die Streife empfing er mit erhobenen Fäusten und unflätigen Drohungen. Als er zu Boden gebracht werden sollte, trat er um sich und traf eine Beamtin.

Im Streifenwagen zur Wache bespuckte er Beamte. Bei der Polizei wurde er von vier Polizisten in die Zelle getragen. Dort versperrte er sich der Entkleidung und Durchsuchung, erwischte den Finger eines Polizisten und bog diesen nach hinten. Ein Beamter versetzte ihm drei Faustschläge, bis er losließ. Trotz Verletzungen (Nase gebrochen, blaues Auge, Thoraxprellung) zerriss der 32-Jährige die Spezialmatratze und flutete per verstopfter Toilette die Zelle.

Erstes Urteil: Haft ohne Bewährung

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung: In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Weiden den mehrfach vorbestraften Hilfsarbeiter zu einem Jahr und einem Monat Haft. Ohne Bewährung. Gegen dieses Urteil legte der Weidener Berufung ein, die jetzt erst zu einem Urteil führte.

Warum das so lange dauerte? Ein erster Termin im Juni 2022 platzte, weil der Angeklagte nach einer Prügelei im Krankenhaus lag. Im Oktober 2022 gab es dann eine Verhandlung, die jetzt mit der Verhängung des Strafmaßes beendet werden sollte. Überraschung: Inzwischen – im November 2022 – hat der 32-Jährige freiwillig eine Alkoholtherapie im Bezirkskrankenhaus angetreten.

Was nun? Haft? Unterbringung? Bewährung? Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder tat sich schwer mit einer Einschätzung. “Bislang hat er nie eine Therapie angenommen.” Jetzt schon, aber fraglich sei, ob die Entwöhnung im BKH den überschießenden Aggressionen beikommt. Der Angeklagte stammt aus einem belasteten Elternhaus, wuchs im Heim auf, brach die Schule ab, war mit 14 erstmals in Haft, konsumierte Alkohol und Kokain.

Tränen über Kindheit

Der Angeklagte selbst war vom Erfolg der aktuellen stationären Maßnahme überzeugt: “Da geht es viel um meine Wut, meinen Ärger und meine Aggressionen. Das wird dort sehr gut behandelt.” In seiner Kindheit und Jugend sei viel schiefgelaufen, berichtet er unter Tränen. Mit seiner „Cheftherapeutin“ könne er „viel Emotionales aus der Vergangenheit besprechen“.

Am letzten Verhandlungstag, dem Mittwoch, hörte die zweite Strafkammer die Ärztin an. Sie bestätigte, dass auch das Aggressionsverhalten therapiert werde. Die stationäre Behandlung dauere noch bis Mitte Februar. Es sei alles vorbereitet, der Patient hat auch einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen.

Die Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Reinhold Ströhle verhängte am Ende 13 Monate Haft, setzte diese aber anders als die erste Instanz zur Bewährung aus. Allerdings unter einer Reihe von Auflagen: Dazu gehören der Arbeitsantritt, zudem engmaschige Kontrollen des Drogen- und Alkoholkonsums.

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