Wasserversorgung in Theisseil – eine Zeitenwende für die Gemeinde

Theisseil. Durch die Zerschlagung der Muglhofer Gruppe und der damit verbundenen Übernahme der Wasserversorgung durch die Gemeinde Theisseil, kommt auf die Gemeinde einiges zu. Erste Schritte wurden festgelegt.

Bürgermeister Johannes Kett erläuterte die Maßnahme aufgrund der Übernahme der Wasserversorgung. Foto: Hans Meißner
Bürgermeister Johannes Kett erläuterte die Maßnahme aufgrund der Übernahme der Wasserversorgung. Foto: Hans Meißner
Bürgermeister Johannes Kett erläutert das Bauvorhaben in Letzau. Foto: Hans Meißner
Bürgermeister Johannes Kett erläutert das Bauvorhaben in Letzau. Foto: Hans Meißner
Foto: Hans Meißner
Foto: Hans Meißner

Ein neues Kapitel wird in der Geschichte von Theisseil ab Januar aufgeschlagen – zum ersten Mal mit einer eigenen Wasserversorgung. Die Gemeinde hatte bisher keine eigene Wasserversorgungseinrichtung, so Bürgermeister Johannes Kett. Bis Ende 2023 wurden und werden die Wasserhaushalte auf dem Gebiet der Gemeinde Theisseil durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Muglhofer Gruppe versorgt. Die Gruppe hat sich mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. November teilweise aufgelöst.

Das Leitungsnetz auf dem Gebiet der Gemeinde Theisseil wurde nunmehr der Gemeinde Theisseil übertragen, es handelt sich dabei um über 13 Kilometer. Mit diesem ersten Schritt werden noch viele weitere folgen. In der letzten Sitzung des Jahres brachte das Gremium noch Satzungsbeschlüsse auf den Weg. Was insgesamt auf die Haushalte zukomme, könne man derzeit nur schätzen, so der Bürgermeister

Ein marodes Leitungsnetz

Das Wasser für die Haushalte auf dem Gebiet der Gemeinde Theisseil stammt zum Jahreswechsel auch weiterhin von den Stadtwerken Weiden. Die Qualität des Wassers ist die gleiche, jedoch ändert sich ab 1. Januar die Zuständigkeit für die Lieferung. Diese wird ab 2024 die Gemeinde selbst übernehmen und nicht mehr der Zweckverband zur Wasserversorgung der Muglhofer Gruppe. Somit ist auch eine neue Wasserabgabesatzung mit Beitrags- und Gebührensatzung für Theisseil vonnöten.

Als erste Maßnahme wurde bereits ein weiterer Mitarbeiter für den gemeindlichen Bauhof eingestellt, er soll sich zu 80 Prozent um die Wasserversorgung kümmern. Da das gesamte Leitungsnetz der Gemeinde zugesprochen wurde, muss es abgelöst werden. Die Kosten hierfür sind noch nicht ermittelt, dies könne auch noch dauern, so Bürgermeister Johannes Kett. Die Kosten müssten als Herstellungskosten auf die Bürger umgelegt werden, die Wasserversorgung ist eine kostendeckende Einrichtung der Gemeinde.

Wasserpreis erhöht sich 2024

Der Wasserpreis wurde bereits festgelegt, er wurde aus dem bisherigen Verbrauch der Gemeinde errechnet. Pro Kubikmeter Wasser werden künftig 3,44 Euro fällig, der bisherige Preis betrug 2,75 Euro. Dieser Preis gilt für die nächsten drei Jahre, danach folgt eine neue, dann detaillierte, Preisberechnung. Welche Kosten aufgrund des maroden Leitungsnetzes die kommenden Jahre auf die Gemeinde und somit auch wieder auf die Hausbesitzer, zukommen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Gemeinderat Bernhard Kick sah in der Übermittlung des Sachverhaltes an die Bürger Probleme. Man wisse nicht, wie man dies den Bürgerinnen und Bürgern erklären solle. Eines dürfe nicht passieren, so Kick und der Zweite Bürgermeister Karl Völkl, nämlich, dass die Haus- und Grundstücksbesitzer doppelt zahlen müssen. Die Satzungen für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und der Beitrags- und Gebührenordnung wurden einstimmig zugestimmt.

“Wir tappen momentan noch ziemlich im Dunkeln”, so Bürgermeister Kett. Aufklärung über vieles wird die Vermögensauseinandersetzung bringen, dies kann aber auch noch dauern, so der Bürgermeister.

Windkrafträderstandort

Auf Nachfrage von Gemeinderat Bernhard Kick bezüglich geplanten Windräderstandorten der Stadt Weiden merkte der Bürgermeister an, dass eine Stellungnahme in Bearbeitung sei, derzeit noch ohne Ingenieurbüro, um Kosten zu sparen.

Mittlerweile eine Seltenheit: Ein Bauantrag

Eine Seltenheit sind mittlerweile Bauanträge geworden. Ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus in Letzau legte Johannes Kett dem Gemeinderat vor. Der Bauherr beantragte zeitgleich eine Abweichung vom Bebauungsplan. Er beantragt eine Geländeabsenkung bis zu zwei Metern, der Bebauungsplan lässt 1,5 Meter zu. Aufgrund der speziellen Lage des zu bebauenden Grundstücks sei so eine Abweichung gerechtfertigt, so die Mitglieder des Gemeinderates. Einstimmig wurde dem Bauvorhaben stattgegeben.

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