Geständnisse im WSW-Prozess: Aufsichtsratsvorsitzender (54) aus Haft entlassen

Weiden. Das Landgericht Weiden hat den Haftbefehl gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der WSW außer Vollzug gesetzt. Der 54-Jährige ist damit auf freiem Fuß.

Die Vorführbeamten der Polizeiinspektion Weiden brachten den Angeklagten am Morgen aus der Justizvollzugsanstalt – und fuhren leer wieder ab. Foto: Christine Ascherl

Die Angeklagten legten am Montagmorgen Geständnisse ab. Damit trat ein “Deal” in Kraft: In einem Verständigungsgespräch hatte die Strafkammer bestimmte Strafhöhen zugesagt. Zudem war die Entlassung für den Aufsichtsratsvorsitzenden aus der U-Haft in Aussicht gestellt worden.

Um 9.20 war es soweit. Vorsitzender Richter Peter Werner setzte den Haftbefehl außer Vollzug, warnte aber: “Ein Fingerschnippen, dann sind Sie wieder drin.” Die Vorführbeamten verließen daraufhin das Gericht. Das Gepäck des Angeklagten, das schon im Polizeibus lag, wurde abgeladen. Der 54-Jährige musste nach Verhandlungsende nicht mehr in die JVA zurück.

Prozess wird abgespeckt

Das weitere Beweisprogramm wird deutlich abgespeckt. Die Staatsanwaltschaft soll bis Mittwoch benennen, welche Zeugen sie noch für nötig hält. Es stehen noch die Aussagen von WSW-Mitarbeitern, Geschädigten und ihren Arbeitgebern sowie den ermittelnden Polizeibeamten aus.

Die Geständnisse der Vorständin (50) und des Aufsichtsratsvorsitzenden (54) fielen denkbar knapp aus. Per Verteidigererklärung räumte Ralf K. ein, ab Mai 2020 von den Problemen mit der elektronischen Signatur gewusst zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Umstellung getroffen wurden, erklärte sein Anwalt Philip Roth.

Für Vorständin Tina K. erklärte Verteidiger Jörg Meyer, dass sie ebenfalls ab Mai 2020 von den formunwirksamen Beitritten wusste. “Sie hat die Online-Anträge dennoch nicht unterbunden und weitere Gelder entgegengenommen.” Es wurde in Bereicherungsabsicht gehandelt. Auf die Frage von Richter Werner, ob dieses Geständnis so richtig sei, antwortete die 50-Jährige mit knappem Nicken.

Sohn: “Habe mich stets meiner Mutter ungeordnet”

Etwas komplizierter ist die Sache mit dem Sohn (31), der als IT-ler im Unternehmen beschäftigt war. Da er nur vier Monate in Untersuchungshaft war, droht ihm im Falle einer Verurteilung ein längeres “Einrücken”. Die Staatsanwaltschaft hält 5 bis 5,5 Jahre für angemessen. Der 31-Jährige kämpft. Er verlas am Montag eine längere Erklärung. So sei er bis zur Festnahme davon ausgegangen, dass die unwirksamen Verträge allenfalls zu zivilrechtlichen Problemen führen könnten. Niemals habe er an Betrug gedacht.

“Ich habe das beiseite geschoben und mich in die Überlegung geflüchtet, dass eine Heilung der Verträge möglich sein sollte.” Die Entscheidungen im Unternehmen habe allein seine Mutter getroffen. “Ich hätte mich gegen sie nicht durchsetzen können.” Er habe dies aber auch gar nicht versucht, weil er aufgrund des “Informationsmanagements” seiner Mutter nichts vom Ausmaß der Schwierigkeiten geahnt hätte.

Die Aussage einer Mitarbeiterin, die 50-Jährige würde “eine gute Sektenführerin” abgeben, sei zwar übertrieben. “Aber sie hat versucht mich zu manipulieren, in dem sie stets optimistische Zuversicht verbreitete. Ich habe mich stets meiner geschäftlich gewandten Mutter untergeordnet.”

Ich bedauere mein Verhalten, dass es zu Zahlungen in Millionenhöhe an die WSW kam, zutiefst. Angeklagter (30) im WSW-Prozess

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