Verständigung im WSW-Prozess: Ehemann (54) kurz vor Haftentlassung

Weiden. Wende im WSW-Prozess. Am Donnerstag kam es nach einem Verständigungsgespräch zu einem Deal. Der Aufsichtsratsvorsitzende (54) ist geständig und kann mit einer baldigen Haftentlassung rechnen. Für Vorständin Tina K. stellt das Gericht 5,5 bis 6,5 Jahre Gefängnis in Aussicht.

WSW Prozess
Nicht mehr lange, dann kommen diese Fußfesseln für immer herunter: Dem Aufsichtsratsvorsitzenden ist im Fall eines Geständnisses eine baldige Haftentlassung in Aussicht gestellt. Foto: Christine Ascherl

Beide Angeklagte stimmten dem “Deal” zu. Zwei Tage hatten fünf Verteidiger, zwei Staatsanwälte und das Gericht um einen Kompromiss gerungen. Am Donnerstag verkündete Vorsitzender Richter Peter Werner das Ergebnis des Verständigungsgesprächs.

Die Erkenntnisse: Der Hauptangeklagten (50) ist es ein Anliegen, dass zumindest ihr Ehemann auf freien Fuß kommt. Das Paar hat einen minderjährigen Sohn, der sich immer mehr an das Kindermädchen gewöhnt, bei dem er seit der Inhaftierung im März 2022 lebt. Philipp Roth, Verteidiger des Aufsichtsratsvorsitzenden, stellt seit längerem die Frage der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft.

Ralf K.: Gute Chancen auf Entlassung aus der U-Haft

Die Chancen auf eine baldige Haftentlassung stehen für Ralf K. nicht schlecht. Staatsanwalt Wolfgang Voit erklärte sich dazu bereit, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende geständig sei. Sinnvoll wäre nach Ansicht von Voit zudem nur eine dauerhafte Entlassung, so dass der Angeklagten nicht noch einmal für eine Reststrafe einsitzen müsste.

22 Monate befindet sich Ralf K. schon in Untersuchungshaft. Das wird angerechnet. Die Strafkammer stellte für ihn 3,5 bis 4 Jahre in Aussicht. Damit hätte er schon die Hälfte der zu erwarteten Strafe abgesessen. Eine Entlassung nach zwei Dritteln ist üblich, aber auch nach der Halbstrafe möglich. Der 54-Jährige ist nicht vorbestraft.

Es bleibt beim 12.000-fachen Betrug

Anders sieht das bei seiner Frau aus. Tina K. bleibt wohl länger hinter Gittern. Die Vorständin ist vierfach vorbestraft, zuletzt 2015 in München wegen Betrugs. Die Bewährungszeit war damals auf fünf Jahre festgelegt worden.

Auch die Anklage im WSW-Prozess lautet auf Betrug. Zum Prozessauftakt ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Genossenschaft nur zum Zwecke des Betrugs gegründet wurde. Dies wird sich so voraussichtlich nicht beweisen lassen. Es bleibt aber bei Betrug: 12.000 Verträge mit Genossen sind formunwirksam geschlossen, was Tina K. und ihrem Sohn wohl bewusst war. Dazu kommt Untreue, weil das Geld auf Konten von Ralf K. umgeleitet wurde.

Alle Beteiligten waren mit dem “Deal” einverstanden. Für den mitangeklagten Sohn gab es keine Verständigung. Möglicherweise kommt es zur Situation, dass er am Ende länger sitzt als seine Mutter und der Stiefvater. Er hat 2022 nur vier Monate in U-Haft verbracht. Seine Verteidiger kündigten für Montag eine Erklärung des 30-Jährigen an.

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