Zuschussregelung für Wegebau in Kirchenthumbach geändert

Kirchenthumbach. Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die Zuschüsse für die Instandhaltung öffentlicher Feld- und Waldwege zu erhöhen, indem Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften nun 50 Prozent der tatsächlichen Wegebaukosten erstattet bekommen.

Baustellenschilder auf Kirchenthumbachs Flurwegen: Ein Hinweis auf Pflegeeinsätze der Jagdgenossen und der Mitglieder der Teilnehmergemeinschaften. Unterhaltungsmaßnahmen, die wegen steigender Materialkosten immer teurer werden. Foto: Robert Dotzauer

In Kirchenthumbach stehen die Unterhaltung und der Ausbau öffentlicher Feld- und Waldwege im Fokus einer aktuellen Gemeinderatsitzung. Die Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften, die oft freiwillig einen maßgeblichen Beitrag zur Pflege dieser Wege leisten, sollen zukünftig finanziell stärker unterstützt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Zuschüsse zu erhöhen, um den gestiegenen Materialkosten und dem ehrenamtlichen Engagement der Gemeinschaften Rechnung zu tragen.

Erhöhte Zuschüsse für den Wegebau

Bislang galt eine Regelung aus dem Jahr 2002, nach der die Marktgemeinde für den Kauf von Schottermaterial einen Anteil von 30 Prozent beisteuerte und zudem die Kosten für 40 Baggerstunden pro Jagdgenossenschaft übernahm.

Angesichts der signifikanten Kostenexplosionen in jüngerer Zeit hat die Gemeinderätin Silvia Schecklmann, die auch Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Sassenreuth ist, zusammen mit Lukas Wiesner, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, auf die Notwendigkeit hingewiesen, diese Unterstützung zu erhöhen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den freiwilligen Leistungen der Genossen, wie der Grabenpflege und Straßenentwässerung, die über die reine Wegepflege hinausgehen.

Neue Regelung für gegenseitige Unterstützung

Die Diskussion im Rat führte zu einem richtungsweisenden Beschluss: Die bestehende Regelung wird geändert, und allen Jagdgenossenschaften sowie Teilnehmergemeinschaften wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der tatsächlich für den Wegebau angefallenen Kosten gewährt. Diese Anpassung bietet einen direkten finanziellen Anreiz und dankt den Gruppen für ihre unermüdliche Arbeit und den Gemeinschaftsgeist, der die Pflege der regionalen Infrastruktur erst möglich macht.

Auswirkungen auf die Gemeinschaft

Diese Entscheidung des Marktgemeinderats unterstreicht die Bedeutung der Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften für die Gemeinde Kirchenthumbach. Es handelt sich um eine Anerkennung ihres Engagements und eine Investition in die nachhaltige Entwicklung ländlicher Infrastruktur. Durch die erhöhten Zuschüsse wird nicht nur die Last der Materialkosten geteilt, sondern auch das fortgesetzte Engagement der Genossen angemessen gewürdigt.

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