Tirschenreuth überschreitet Warnwert von 50

Tirschenreuth. Der Landkreis Tirschenreuth überschreitet den Corona-Grenzwert von 50. Eine Allgemeinverfügung regelt auch hier jetzt strengere Beschränkungen. 

Das LGL veröffentlicht heute für den Landkreis Tirschenreuth eine 7-Tage-Inzidenz von 56,9. Entsprechend den am Donnerstag neuen strengeren Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung hat das Landratsamt Tirschenreuth am Freitag eine entsprechende strengere Allgemeinverfügung erlassen.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 17.10.2020 in Kraft und gilt vorerst bis 31.10.2020. Allerdings wird der Freistaat selbst in den kommenden Tagen eine allgemein gültige Allgemeinverfügung erlassen. Dann könnte es sein, dass die vom Landkreis erlassenen Regelungen wieder geändert werden müssen.

Landrat Roland Grillmeier: „Ich appelliere wiederholt an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte einzuschränken und sich genau zu überlegen, welche Treffen aktuell wirklich notwendig sind. Halten Sie bitte die AHAL-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften) ein. Nur wenn sich wirklich alle an die Vorgaben halten, wird es uns gelingen die Corona-Pandemie einzudämmen!“.

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Das gilt jetzt im Landkreis Tirschenreuth:

  • private Feiern und Kontakte werden auf max. 5 Personen oder 2 Haushalte im öffentlichem und privaten Raum begrenzt
  • Veranstaltungen, die keine privaten Feiern sind, werden auf bis zu max. 25 Personen in geschlossenen Räumen und auf bis zu max. 50 Personen unter freien Himmel beschränkt
  • Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
  • Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr
  • in Krankenhäuser und Alten- und Behindertenheime darf ein Patient/Bewohner maximal einen Besucher aus dem engeren Familienkreis pro Tag empfangen, bei Minderjährigen dürfen die Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam einen Besuch machen.
  • in allen Schulen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler und Lehrkräfte. In Schulen im Landkreis Tirschenreuth spielt das Infektionsgeschehen derzeit eine untergeordnete Rolle, weshalb eine Klassenteilung oder ein Distanzunterricht derzeit noch nicht für erforderlich gehalten wird. Die Lage wird hier ständig aktualisiert, wonoch entsprechende Maßnahmen nach dem 3-Stufen-Plan des Bayer. Kultusministeriums in Zukunft noch folgen können.
  • in allen Kindertageseinrichtungen und Spielgruppen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal, zusätzlich sind feste Gruppen zu bilden

Generell gilt: Dort wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, in den Schulen und Bildungsstätten, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth (www.kreis-tir.de) einsehbar.

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Die aktuellen Corona-Zahlen des Landkreises:

Seit gestern sind 5 neue Fälle zu verzeichnen. Leider sind auch zwei Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um über 80-jährige Personen mit Vorerkrankungen. Die Todesursache war eine andere Erkrankung. Da diese Personen aber auch mit dem Corona-Virus infiziert waren, zählen sie laut Vorgaben des RKI und LGL in die Statistik mit („mit“ SARS-CoV-2 verstorben).

  • Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus: 1.286
  • Zahl der Todesfälle – an SARS-CoV-2 verstorben: 123
  • Zahl der Todesfälle – an und mit SARS-CoV-2 verstorben (lt. LGL): 139
  • Zahl der Genesenen (Schätzung orientiert an Kriterien RKI): 1085
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner (laut RKI und LGL): 48,6 / 56,9

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