Verwaltungsgerichtshof: Entscheidung pro Fischotter

Tirschenreuth/München. Für die Teichwirte im Stiftland ist dieses Urteil eine herbe Enttäuschung: Der Verwaltungsgerichtshof München stellt sich auf die Seite der Naturschutzverbände. Die Tötung im Rahmen eines Pilotprojekts ist rechtswidrig.

Otter Symbolbild Symbol Fischotter pixabay
“Süß” findet den Fischotter keiner der Teichwirte im Landkreis Tirschenreuth, die enorme Schäden beklagen. Symbolfoto: Pixabay

Wie VGH-Sprecher Andreas Spiegel am Donnerstagnachmittag mitteilte, ist der Tenor der Urteile mittlerweile niedergelegt. Die Berufungen des Freistaats Bayern wurden zurückgewiesen. Die Umweltverbände haben also auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof obsiegt.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nach Auskunft von Spiegel nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision kann der Freistaat Bayern innerhalb eines Monats ab Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Es besteht also für den Freistaat Bayern noch die Möglichkeit, ein Rechtsmittel gegen die Urteile aus München einzulegen.

Damit zwei Instanzen für den Schutz der Fischottern

Kurz die Vorgeschichte: Die Regierung der Oberpfalz hatte im März 2020 für drei Teichanlagen ein „Pilotprojekt“ beschlossen. Es sah Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von zwei männlichen Fischottern durch einen Jäger mittels Lebendfalle und zu ihrer anschließenden Tötung vor. Die Gebiete waren Lodermühle im Landkreis Tirschenreuth, Stamsried im Landkreis Cham und Plechhammer im Landkreis Schwandorf.

Dagegen hatten sich zwei Umweltverbände gewandt: der Bund Naturschutz und die Aktion Fischotterschutz e. V. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatten sie Erfolg. Die Kammer dort entschied, dass die Ausnahmegenehmigungen rechtswidrig sind. Aus mehreren Gründen: Zum einen könnten in die genehmigten Fallen auch weibliche Tiere und Jungottern geraten. Zum anderen werde das leere Revier in kurzer Zeit von gebietsfremden Fischottern wieder eingenommen. Die Tötung bringe also nichts. Zudem habe die Regierung der Oberpfalz keine Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Der Freistaat Bayern (für die Regierung der Oberpfalz) verlor in erster Instanz und legte Rechtsmittel ein. Am Montag kamen die Argumente erneut auf den Tisch, die schon das Verwaltungsgericht Regensburg gerügt hatte. Etwa: Rücken da nicht einfach gebietsfremde Ottern nach? Beide Parteien hatten Sachverständige und Experten dabei: Biologen, Wildbiologen, den Beauftragten für Teichwirte, Vertreter der Regierung der Oberpfalz. Über sechs Stunden war leidenschaftlich verhandelt worden. Am Ende entschied München genauso wie Regensburg.

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