Auftakt im Shisha-Bar-Prozess: Deal mit Justiz in Sicht

Weiden. Volles Haus im Schwurgerichtssaal. Am Dienstag begann der Prozess gegen fünf Angeklagte. Ihnen wird Marihuana-Handel in großem Stil vorgeworfen. Allein schon die Menge machte Schlagzeilen: 31,7 Kilogramm sollen die Angeklagten erworben und weiterverkauft haben.

20231205 Shisha-Bar Prozess Foto: Martin Stangl
Volles Haus: Fünf Angeklagte sitzen in zwei Reihen im großen Sitzungssaal vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Weiden. Foto: Martin Stangl

Mit gut 20 Minuten Verspätung eröffnete der Vorsitzende Richter Peter Werner zusammen mit Richter Florian Bauer und zwei Schöffen die Verhandlung vor der 1. Jugendkammer am Landgericht Weiden. Zum Aufruf kam der Prozess gegen fünf Angeklagte, die Marihuana in nicht geringen Mengen in München eingekauft und in einer Shisha-Bar in Weiden verkauft haben sollen. Zusätzlich wird zwei Angeklagten gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Schwurgerichtssaal: zwischen Sauna und Polarkreis

Mit seinem gewohnt trockenen Humor quittierte zunächst Richter Werner die Bemerkung eines der beteiligten Rechtsanwälte, der den sehr gut geheizten Sitzungssaal thematisierte: “Aus technischen Gründen haben wir nur die Wahl zwischen Sauna und Polarkreis. Heute haben wir uns für Sauna entschieden.”

Heiß dürfte es auch den Angeklagten geworden sein, als Staatsanwalt Christoph-Alexander May begann, die Anklageschrift zu verlesen. Er brauchte fast 20 Minuten, um alle dokumentierten Drogengeschäfte und Körperverletzungen zu verlesen.

Hauptsächlich ging es darum, dass die Angeklagten in München in wechselnder Beteiligung bei einem Dealer Rauschgift abholten. Der Verkäufer in der Landeshauptstadt steht in einem gesonderten Verfahren vor Gericht. Die Käufe sollen vom Betreiber (28) einer inzwischen geschlossenen Shisha-Bar eingefädelt und bezahlt worden sein. Seine Kompagnons holten die Ware in Mietautos und Privatautos ab, so die Anklage.

Fünf Angeklagte aus Weiden und Umgebung

Auf der Anklagebank sitzen fünf Männer. Der Jüngste ist 21 Jahre jung, der Älteste 37 Jahre alt. Ihre Berufe: Bar-Betreiber, Azubi, Student, Kurierfahrer, Türsteher. Zwei davon befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft: der Betreiber der Bar sowie der Türsteher (37). Diesen beiden wird zusätzlich gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage des Staatsanwalts soll der Türsteher einen Kunden auf Anweisung des Bar-Betreibers niedergeschlagen haben, weil dieser woanders kaufen wollte.

Kaum war die Anklageschrift verlesen, unterbrach der Vorsitzende die Sitzung schon für eine Stunde, weil die Strafverteidiger ein Verständigungsgespräch anregten.
Unter anderem forderte einer der Verteidiger im Vorgriff zur geplanten Novellierung des Betäubungsmittelrechts, wesentliche Teile der Anklageschrift fallen zu lassen. “Das schreit förmlich nach Revision”, so Rechtsanwalt Andreas Achatz.

Deals mit den Angeklagten in Aussicht gestellt

Nach der Verhandlungspause informierte das Gericht ausführlich über den Inhalt des Rechtsgesprächs. Dabei traten durchaus unterschiedliche Sichtweisen von Staatsanwalt May und den Verteidigern zutage. Für den mutmaßlichen Haupttäter – den Betreiber der Bar – stellte das Gericht unter bestimmten Bedingungen eine Haftstrafe von 5 bis 6 Jahren in Aussicht.

Für die anderen Beteiligten könnten – je nach Verwertung der vorliegenden Beweise und eventuell nachfolgenden Geständnissen – sogar Bewährungsstrafen herausspringen.

Ritt auf der Rasierklinge

Die nachfolgende Beweisaufnahme begann mit den Einlassungen des mutmaßlichen Kopfs des Quintetts. Die Bezugsquelle des Rauschgifts wollte dieser nicht nennen. Und die Körperverletzung an einem Mann, dem er die Nase blutig schlug, bezeichnete ein Mitangeklagter nur als Klatsche: “Es war sicher kein Faustschlag.”

Eben dieses Mitglied der Bande verhedderte sich beim Kreuzverhör massiv in Widersprüche. Sehr häufig konnte er sich an Einzelheiten nicht erinnern. Richter Werner appellierte mehrmals an den Angeklagten, den Deal mit der Justiz nicht ins Wanken zu bringen.

Nullnummer als Zeuge

Der vom Gericht vorgeladene erste Zeuge fiel zunächst einmal durch seine Fußfesseln und seine polizeiliche Eskorte auf. Doch die Abwechslung vom Häftlingsalltag erfuhr für den Mann ein schnelles Ende: Bereits unmittelbar nach der Rechtsbelehrung verzichteten alle Verfahrensbeteiligten auf eine Vernehmung. Damit ging es auf dem schnellsten Weg zurück in die JVA nach Regensburg.

Pläne für die weiteren Verhandlungstage

Am Donnerstag folgt der zweite Verhandlungstag mit der Vernehmung der “nichtpolizeilichen” Zeugen ab 10 Uhr. Am Nachmittag soll im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung und Gericht das weitere Prozedere abgestimmt werden. Ob die bis ins Jahr 2024 terminierten weiteren Verhandlungstage alle benötigt werden, wird sich möglicherweise bald herausstellen.

Durchsuchungen im Januar

Im Januar hatte der Zoll die Räume der inzwischen geschlossenen Shisha-Bar in der Bahnhofstraße durchsucht, ebenso eine Gaststätte in Pressath sowie Wohnungen in Weiden, Pressath, Altenstadt, Neustadt/WN und Amberg.

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