Flosser baufälliges Nebengebäude verschwindet

Floß. Die seit Jahren bestehende Bauruine in der Ortsstraße „Am Schlossgarten“, das baufällige Nebengebäude (frühere Stallung und Garagen) beim Wohngebäude in der Flossenbürger Straße 14, dessen Eigentümer der Markt Floß ist, musste aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.

Der Abbruch des baufälligen Nebengebäudes und eine spätere Verwendung des Grundstücksareals wurde auch in der Bürgerversammlung am Montag angesprochen. Bild: Fred Lehner

Mit den Abbrucharbeiten wurde am vergangenen Montag begonnen. Damit entstand eine Großbaustelle innerhalb des Marktes. Es ist der Anfang einer baulichen Entwicklung im Rahmen der Städtebausanierung. Geplant wäre, auch das anliegende Wohngebäude zu gegebener Zeit der Spitzhacke zum Opfer werden zu lassen. Früher stand das Gesamtobjekt im Eigentum des Landwirts Georg (Girgl) Witt, später erbten es dessen Tochter Anna und dann der bereits verstorbene Enkel Max Schaller.

Beengte Straßenverhältnisse

Aus der überwiegenden Meinung der Bevölkerung, vor allem der Anlieger in den Ortsstraßen „Am Schlossgarten“ und „Am Pflegschloss“ ist zu schließen, dass das Grundstücksareal nicht mehr bebaut, sondern als Parkfläche ausgewiesen werden sollte. Dadurch könnte zugleich eine Verbreiterung der Einfahrt von der Flossenbürger Straße zur Ortsstraße „Am Schlossgarten“ ebenso wie zur Rathauszufahrt, die auch vom Markt favorisiert wird, verbunden werden.

Letztlich wird im Rahmen der Städtebausanierung zu prüfen sein, welchen späteren Verwendungszweck das Wohnhausgrundstück später dienen soll. Schließlich hängt davon auch eine vom Markt beantragte öffentliche Förderung, ab. Keine Frage: Es geht vorrangig um eine deutliche Verbesserung der bisher beengten Straßenverhältnisse in diesem Bereich.

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